Beschluss: einstimmig beschlossen

Im Gewerbegebiet „An der GZ 4“ in Großkötz wurden Verkehrswege nach den Festsetzungen des Bebauungsplanes ausgebaut. Nachdem die erforderlichen Voraussetzungen nach dem BayStrWG vorliegen, ist für diese Straße die Widmung von der Gemeinde Kötz als zuständige Straßenbaubehörde zu verfügen. Durch die Widmung wird die Straße dem öffentlichen Verkehr gewidmet.

 

Robert-Bosch-Straße

Die Robert-Bosch-Straße mit der Fl.Nr. 1533/1, Gemarkung Großkötz, ist voll ausgebaut und beginnt mit der Abzweigung an der Kreisstraße GZ 4 bei Fl.Nr. 1533/6 nord-westl. Ecke, Gemarkung Großkötz (km 0,000) und endet am Straßenring bei Fl.Nr. 1533/8 nord-östl. Ecke, Gemarkung Großkötz (km 0,220).


Beschluss:

Die Robert-Bosch-Straße mit der Fl.Nr. 1533/1, Gemarkung Großkötz, wird hiermit zur Ortsstraße gewidmet und erhält damit die Eigenschaft einer öffentlichen Straße (Art. 6, Art. 3 Abs. 1 Nr. 3 i.V.m. Art. 58 Abs. 2 Nr. 3 BayStrWG).