Beschluss: einstimmig beschlossen

Im Gewerbegebiet „Unteres Ried“ in Kleinkötz wurde die Industriestraße erweitert. Nachdem die erforderlichen Voraussetzungen nach dem BayStrWG vorliegen, ist für diese Straße die Erweiterung der Widmung von der Gemeinde Kötz als zuständige Straßenbaubehörde zu verfügen. Durch die Widmung wird die Straße dem öffentlichen Verkehr gewidmet.

 

Industriestraße

Die Industriestraße mit der Fl.Nr. 568/2, Gemarkung Kleinkötz, ist voll ausgebaut und beginnt mit der Abzweigung bei Fl.Nr. 568/0 süd-östl. Ecke, Gemarkung Kleinkötz (km 0,000) und endet am Straßenring bei Fl.Nr. 566/2 süd-östl. Ecke, Gemarkung Kleinkötz (km 0,286).


Beschluss:

Die Industriestraße mit der Fl.Nr. 568/2, Gemarkung Kleinkötz, wird hiermit zur Ortsstraße gewidmet und erhält damit die Eigenschaft einer öffentlichen Straße (Art. 6, Art. 3 Abs. 1 Nr. 3 i.V.m. Art. 58 Abs. 2 Nr. 3 BayStrWG).