Beschluss: einstimmig beschlossen

Das Bauvorhaben auf den Fl.Nrn. 147/0 und 147/1 der Gemarkung Großkötz liegt nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes.

Es fügt sich nach Art und Maß in die nähere Umgebung ein und die Erschließung ist gesichert.

 

Auf dem Grundstück Fl.Nr. 147/0 der Gemarkung Großkötz wird vor dem Bau eine Gartenhütte / ein Geräteschuppen abgerissen. Die Bauherren haben diesen Abriss bei der Verwaltung angezeigt.


Beschluss:

Der Bau-, Umwelt- und Grundstücksausschuss Kötz erteilt dem Bauvorhaben Nr. 10/2017 das gemeindliche Einvernehmen.