Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 1, Anwesend: 16, Befangen: 0

Gemeinderat Werner Wöhrle stellte den Antrag, für die Zuhörer eine Zusammenfassung zur Sachlage „Hort“ abzugeben. Der Vorsitzende erklärte, dass beim Neubau des Kinderhauses ein Bedarf an Hortplätzen von 10 Kindern festgestellt und entsprechend beim Bau und bei der Förderung berücksichtigt wurden. Zwischenzeitlich wurde bekannt, dass der Bedarf auf über 20 Hortplätzen gestiegen ist. Um der Anforderung nachzukommen, wurde der Kinderhort ins Jugendheim verlegt. Allerdings wurde diese Lösung nur für ein Jahr vom Landratsamt genehmigt. Nach Verhandlungen wurde der Weiterbestand des Horts im Jugendheim zugesichert, bis die Gemeinde ihren Neubau realisiert. Grundlage für den Fortbestand des Hortbetriebes im Jugendheim ist eine Änderungsvereinbarung zur Vereinbarung über den Betrieb der Kindergarteneinrichtung „St. Josef“.

 

In diesem Änderungsvertrag soll der Betrieb einer Hortgruppe im Erdgeschoss des Pfarr- und Jugendheimes bis 31.08.2019 geregelt werden. Der geförderte Raum zum Betrieb eines Horts im Kinderhaus wurde in Abzug gebracht. Für die Benutzung der Toiletten für die Kinder und die Teeküche wird hälftig ein Mietzins erhoben. Die Nebenkosten werden in den ungedeckten Betriebsaufwand eingerechnet.


Beschluss:

Der Gemeinderat Kötz stimmt dem Abschluss der Änderungsvereinbarung vom 08.05.2017 zu. Der Bürgermeister wird ermächtigt, die Vereinbarung zu unterzeichnen.