Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0

b) Jahresrechnung:

Nach Art. 102 Abs. 2 der Gemeindeordnung (GO) ist die Jahresrechnung nach deren Aufstellung dem Gemeinderat vorzulegen.

Frau Müller erläutert anhand des Rechenschaftsberichtes zur Jahresrechnung 2013 die Planabweichungen und Entwicklungen.

 

Nach Durchführung der örtlichen Prüfung und Aufklärung etwaiger Unstimmigkeiten hat der Gemeinderat nach Art. 102 Abs. 3 die Jahresrechnung 2013 alsbald, jedoch in der Regel bis zum 30.06.2015 festzustellen und über die Entlastung zu beschließen.

 


Beschluss:

b) Jahresrechnung 2013:

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis von der Jahresrechnung 2013. Die Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2013 wird dem Rechnungsprüfungsausschuss zur örtlichen Prüfung vorgelegt.