Sitzung: 14.10.2014 Gemeinderat Kötz
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0
a) Haushaltsreste:
Im Rahmen der Jahresrechnung ist über die Bildung von Haushaltseinnahmeresten und Haushaltsausgaberesten zu beschließen.
Haushaltseinnahmereste (HER) wurden bei der Jahresrechnung 2013 keine gebildet.
Haushaltsausgabereste
(HER):
Nach § 19 KommHV-Kameralistik sind Ausgabenansätze im Vermögenshaushalt bis zur Fälligkeit der letzten Zahlung für Ihren Zweck verfügbar.
Die Verwaltung schlägt die Bildung folgender HAR vor:
Haushaltsstelle: Bezeichnung: verfügbarer
Ansatz:
2150.9830 |
Umlage SV Wasserburg II |
3.270,00 € |
7171.9830 |
Investitionsumlage ZV Unteres Günztal |
4.998,70 € |
7173.9830 |
Investitionsumlage ZV Unteres Günztal mech. Teil |
1.068,82 € |
----------------------
9.337,52 €
Begründung: Im Jahr 2014 ist mit den Zahlungen zu rechnen.
Stand der derzeit in Anspruch genommenen
Haushaltsreste:
1320.9450 Umbau Gerätehaus Ebersbach noch teilweise verfügbar
2150.9830 Umlage
SV Wasserburg II noch
teilweise verfügbar
7171.9830 Inv.umlage ZV Unt. Günztal noch verfügbar
7173.9830 Inv.umlage ZV Unt. Günztal mech. T.noch verfügbar
Beschluss:
a) Haushaltsreste:
Der Gemeinderat
stimmt der Bildung von folgenden Haushaltsresten
Haushaltsstelle: Bezeichnung: verfügbarer
Ansatz:
2150.9830 |
Umlage SV
Wasserburg II |
3.270,00 € |
7171.9830 |
Investitionsumlage
ZV Unteres Günztal |
4.998,70 € |
7173.9830 |
Investitionsumlage
ZV Unteres Günztal mech. Teil |
1.068,82 € |
zu.