Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0

a) Haushaltsreste:

Im Rahmen der Jahresrechnung ist über die Bildung von Haushaltseinnahmeresten und Haushaltsausgaberesten zu beschließen.

 

Haushaltseinnahmereste (HER) wurden bei der Jahresrechnung 2013 keine gebildet.

 

Haushaltsausgabereste (HER):

Nach § 19 KommHV-Kameralistik sind Ausgabenansätze im Vermögenshaushalt bis zur Fälligkeit der letzten Zahlung für Ihren Zweck verfügbar.

 

Die Verwaltung schlägt die Bildung folgender HAR vor:

 

Haushaltsstelle:           Bezeichnung:                                                  verfügbarer Ansatz:

2150.9830

Umlage SV Wasserburg II

3.270,00 €

7171.9830

Investitionsumlage ZV Unteres Günztal

4.998,70 €

7173.9830

Investitionsumlage ZV Unteres Günztal mech. Teil

1.068,82 €

                                                                                                                 ----------------------

                                                                                                                        9.337,52 €

 

Begründung: Im Jahr 2014 ist mit den Zahlungen zu rechnen.

 

 

Stand der derzeit in Anspruch genommenen Haushaltsreste:

1320.9450                   Umbau Gerätehaus Ebersbach          noch teilweise verfügbar

2150.9830                   Umlage SV Wasserburg II                  noch teilweise verfügbar

7171.9830                   Inv.umlage ZV Unt. Günztal               noch verfügbar

7173.9830                   Inv.umlage ZV Unt. Günztal mech. T.noch verfügbar

 


Beschluss:

a) Haushaltsreste:

Der Gemeinderat stimmt der Bildung von folgenden Haushaltsresten

Haushaltsstelle:        Bezeichnung:                                                            verfügbarer Ansatz:

2150.9830

Umlage SV Wasserburg II

3.270,00 €

7171.9830

Investitionsumlage ZV Unteres Günztal

4.998,70 €

7173.9830

Investitionsumlage ZV Unteres Günztal mech. Teil

1.068,82 €

zu.