Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Am Weiherle“ und hält alle Festsetzungen ein.

Es fügt sich nach Art und Maß in die nähere Umgebung ein und die Erschließung ist gesichert.

Die Festsetzungen des Bebauungsplanes werden eingehalten, daher hat der Bauwerber die Vorlage im Genehmigungsfreistellungsverfahren beantragt.

 

Der Bauantrag wurde am 20.04.2017 als laufende Angelegenheit der Verwaltung genehmigt.

 

Der Bauantrag 08/2017 Fl.-Nr. 394/3, Ausbau des Dachgeschosses (Hölzl/Fliederweg) wurde von der Verwaltung anhand der Bebauungspläne geprüft. Es handelt sich um ein Genehmigungsfreistellungsverfahren, die eingereichten Pläne wurden an den Landkreis weitergeleitet.