Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Gewerbegebiet an der GZ4“ und hält alle Festsetzungen ein.

Es fügt sich nach Art und Maß in die nähere Umgebung ein und die Erschließung ist gesichert.

Die Festsetzungen des Bebauungsplanes werden eingehalten, daher hat der Bauwerber die Vorlage im Genehmigungsfreistellungsverfahren beantragt.

 

Der Bauantrag wurde am 20.04.2017 als laufende Angelegenheit der Verwaltung genehmigt.

 

Der Bauantrag 07/2017 Fl.-Nr. 1533, Neubau einer Lagerhalle und 3 Stellplätze (Reifen Mayer) wurden von der Verwaltung anhand der Bebauungspläne geprüft. Es handelt sich um ein Genehmigungsfreistellungsverfahren, die eingereichten Pläne wurden an den Landkreis weitergeleitet.