Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 3, Nein: 1, Anwesend: 4, Befangen: 0

Das Bauvorhaben liegt im Zusammenhang bebauter Ortsteile und steht planungsrechtlich mit

§ 34 Abs. 1 und 2 BauGB im Einklang (Es fügt sich nach Art und Maß in die nähere Umgebung ein und die Erschließung ist gesichert).

 

Ein Bebauungsplan besteht in diesem Bereich nicht.

 

Auf Flurnummer 506/1 der Gemarkung Bubesheim soll ein Einfamilienhaus mit angebauter Doppelgarage und freistehender Garage entstehen.

 

Der Bau-, Umwelt- und Grundstücksausschuss hat in der Bauausschuss-Sitzung vom 20.02.2017 der 1,74 m Abstandsfläche von der Verkehrsfläche Remshardweg zugestimmt.


Beschluss:

Der Bau-, Umwelt- und Grundstücksausschuss Bubesheim erteilt dem Bauantrag Nr. 02/2017 das gemeindliche Einvernehmen.