Beschluss: einstimmig beschlossen

Sachverhalt:

 

1. Aktuelle Situation

 

Die Gründung des geplanten Zweckverbandes Hallenbad Nord, der den Betrieb des Gartenhallenbades Leipheim übernehmen und eine Zukunftslösung für ein Bad im nördlichen Landkreisgebiet erarbeiten und umsetzen sollte, konnte in der ursprünglich angedachten Zusammensetzung aufgrund der Ablehnung durch die Gremien der Stadt Burgau und der Mitgliedskommunen der Verwaltungsgemeinschaft Haldenwang nicht realisiert werden.

 

Mit Stadtratsbeschluss vom 18.01.2017 hat die Stadt Leipheim entschieden, die finanziell auf die Stadt Burgau und die Mitgliedsgemeinden der Verwaltungsgemeinschaft Haldenwang entfallenden Mitfinanzierungsanteile selbst zusätzlich zum umlagekraftbasierten Anteil und dem bislang in Aussicht gestellten Sonderbeitrag in der Betriebsphase zu übernehmen. Damit kann die Finanzierungslücke im Zweckverband nun geschlossen werden.

 

Der Landkreis hat im Hinblick auf die historischen Gegebenheiten als Betreiber des Gartenhallenbads Leipheim den Gemeinden im nördlichen Landkreisgebiet ein faires Angebot unter Ausschöpfung der rechtlichen Rahmenbedingungen für eine Kooperation unterbreitet und sich darüber hinaus in der Vergangenheit intensiv für eine Zweckverbandslösung eingesetzt. Diese scheint angesichts des Beschlusses der Stadt Leipheim nun in finanzieller Hinsicht darstellbar. Dies setzt voraus, dass die bisherigen Partner weiterhin ihren Beitrag leisten werden.

 

2. Neuer Lösungsvorschlag

 

Der Leipheimer Beschluss sichert die Finanzierung und macht eine Änderung der ursprünglich entworfenen Verbandssatzung erforderlich. Wesentliche Änderungen sind die Zahl der Mitglieder, die finanziellen Beiträge der Mitgliedskommunen – hier empfiehlt sich die Aktualisierung auf die Umlagekraftzahlen 2017 statt bislang 2015 – und die mit den Finanzierungsanteilen korrelierenden Stimmenverteilungen. An den grundsätzlich als konsensfähig erwiesenen Eckpunkten soll festgehalten werden. Hierzu gehören insbesondere die Betriebsübernahme, das Erarbeiten einer Zukunftslösung ergebnisoffen nach wirtschaftlichen Kriterien, die Ausstiegsoptionen, die Mehrheitserfordernisse bei Zweckverbandsentscheidungen und die Absicherung betriebskritischer Anlagenteile (Risikovorsorge) für eine gewisse Übergangszeit. Für die Zukunftsentscheidung bedarf es vom Stimmengewicht weiterhin in jedem Fall mehr als zweier Mitglieder.

 

Das fortentwickelte Eckpunktepapier sieht die Gründung eines Zweckverbandes im Jahr 2017 mit Beteiligung des Landkreises und 11 Städten, Märkten und Gemeinden des nördlichen Landkreisgebietes vor. Aufgabe des Zweckverbandes soll es sein, ab 2018 den Betrieb des Gartenhallenbades Leipheim zu übernehmen, zeitnah eine Analyse der Zukunftsoptionen für ein Hallenbad im Landkreisnorden mit fachlicher Begleitung unter Zugrundelegung wirtschaftlicher Kriterien zu erstellen, über eine Zukunftslösung zu entscheiden und diese umzusetzen und zu betreiben.

 

3. Regelungsinhalte

 

3.1 Finanzierung

 

Für die weitere Finanzierung des laufenden Betriebs des Gartenhallenbades wurde ein Berechnungsmodell zugrunde gelegt, das einen Landkreisanteil von 45 Prozent, einen abgestuften Standortbeitrag der Städte des Mittelzentrums Günzburg und Leipheim und darüber hinaus für alle beteiligten Städte, Märkte und Gemeinden des nördlichen Landkreisgebietes eine an die jeweilige Umlagekraft gekoppelte Beteiligung vorsieht. Bei einem anzunehmenden jährlichen Gesamtdefizit von 700.000 Euro ergibt sich daraus ein Finanzierungsanteil für den Landkreis i.H.v. 315.000 Euro (45 % des gesamten Umlagesolls) sowie jeweils ein festgelegter Finanzierungsanteil für die Stadt Leipheim i.H.v. 147.500 Euro (bisher 100.000 Euro) und für die Stadt Günzburg i.H.v. 34.000 Euro. Die verbleibende Finanzierungssumme i.H.v. 203.500 Euro soll aufgeteilt nach Umlagekraft von allen beteiligten Städten, Märkten und Gemeinden finanziert werden (einschließlich Leipheim und Günzburg).

 

Für die Gemeinde Kötz bedeutet dies einen jährlichen Umlagebetrag i.H.v. rund 9.123 Euro.

 

Hinweise:

 

-       Die Modellberechnung des Eckpunktepapiers basiert auf den Umlagekraftdaten des Jahres 2017, so dass der tatsächliche Umlagebetrag für den Zweckverband je nach Entwicklung der Umlagekraft in den Folgejahren von der Modellberechnung abweichen kann.

 

-       Eine Beteiligung des Landkreises an einem Zweckverband ist im Rahmen seiner Aufgaben als Sachaufwandsträger für die weiterführenden Schulen in Günzburg und Burgau vertretbar.

 

-       Die Finanzierung einer Zukunftslösung wurde bewusst noch nicht geregelt, weil dies zunächst eine Entscheidung für eine bestimmte Lösung sowie den Kreis der Beteiligten voraussetzt.

 

3.2 Risikovorsorge

 

Der Landkreis hat in den vergangenen Jahren neben dem laufenden Unterhalt die drängendsten Instandhaltungsmaßnahmen am Gartenhallenbad Leipheim durchgeführt, um für einen Zeitraum von mindestens fünf Jahren einen ordnungsgemäßen Betrieb zu gewährleisten. Um den Städten, Märkten und Gemeinden dennoch die Sorge zu nehmen, dass unmittelbar nach einer Zweckverbandsgründung betriebskritische Anlagenteile ausfallen und damit hohe zusätzliche Kosten auf die Mitglieder zukommen könnten, berücksichtigt der Lösungsvorschlag eine sogenannte Risikovorsorge durch den Landkreis. Diese sieht vor, dass der Landkreis Günzburg für vordefinierte wesentliche Betriebseinrichtungen während eines Zeitraumes von fünf Jahren nach Übernahme des Gartenhallenbades ein Ausfallrisiko in Höhe von bis zu 300.000 Euro übernimmt. Dieser Betrag wurde nach eingehender Untersuchung und Bewertung der einzelnen Anlagenteile von Fachleuten ermittelt und stellt das maximale Ausfallrisiko dar. Die Risikovorsorge des Landkreises ist mit jährlich abnehmender prozentualer Beteiligung geregelt, um den Entscheidungsprozess für eine Zukunftslösung zu fördern.

 

3.3 Ausstiegsoption

 

Die Entscheidung über eine Zukunftslösung soll bis 30.07.2018 und mit qualifizierter Mehrheit von den Verbandsmitgliedern getroffen werden. Mitglieder des Zweckverbandes, welche eine Entscheidung über eine konkrete Zukunftsoption nicht mittragen, können nach der Entscheidung hierüber aus dem Zweckverband ausscheiden. Demgegenüber können sich weitere Gemeinden dem Zweckverband anschließen.

 

Da sich nach der Auswahl der konkreten Zukunftslösung durch Ausscheiden eines oder mehrerer Verbandsmitglieder eine neue Zusammensetzung der Verbandsmitglieder und damit auch eine wesentliche Änderung der Rahmenbedingungen, insbesondere der Stimmen- und Finanzierungsanteile ergeben können, besteht zudem für jedes verbliebene Mitglied ein Austrittsrecht, sofern sich seine finanzielle Belastung um mehr als zwanzig Prozent erhöht.

 

Sollte es zu keiner Entscheidung über eine Zukunftslösung kommen oder keine Realisierung der ausgewählten Zukunftsoption erfolgen, sind das Betriebsende des Gartenhallenbades und die Auflösung des Zweckverbandes spätestens im Jahr 2025 geregelt.

 

3.4 Zukunftslösung

 

Voraussetzung für die Einigung auf ein gemeinsames Eckpunktepapier und für den Vorschlag zur Gründung eines Zweckverbandes war, dass eine Zukunftslösung ergebnisoffen nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten geprüft und unter Heranziehung von vorab festgelegten Beurteilungskriterien untersucht wird. Ergebnisoffen heißt, dass neben einer Generalsanierung des bestehenden Gartenhallenbades auch ein Neubau mit unterschiedlicher Ausprägung als Familienbad, als Zweifachschwimmstätte oder als Zweifachschwimmstätte mit Lehrschwimmbecken an verschiedenen Standorten als Lösungsvarianten in Betracht kommen können.

 

3.5 Zeitplan

 

Die Gründung eines Zweckverbandes Hallenbad Nord wird zum 01.07.2017 angestrebt. Hierzu ist es erforderlich, dass die zuständigen Gremien auf der Basis des anliegenden Entwurfes einer Verbandssatzung bis spätestens Anfang Mai 2017 den Beitritt der jeweiligen Stadt, Marktgemeinde oder Gemeinde zum Zweckverband beschließen.

 

Der Zweckverband soll den Betrieb des Gartenhallenbades zum 01.01.2018 vom Landkreis übernehmen. Er soll zeitnah die Untersuchung der Zukunftsoptionen beginnen und eine Entscheidung über eine Zukunftslösung bis zum 30.07.2018 herbeiführen.

 

3.6 Zweckverbandssatzung

 

Der anliegende Entwurf einer Zweckverbandssatzung umfasst die wesentlichen Inhalte des fortentwickelten Eckpunktepapiers. Er regelt ferner die Stimmanteile der jeweiligen Städte, Märkte und Gemeinden sowie des Landkreises als Mitglieder des Zweckverbandes. Die Stimmanteile spiegeln die jeweiligen Finanzierungsanteile der Kommunen auf Basis der Umlagekraftdaten des Jahres 2017 wieder. Jede Gemeinde erhält dabei mindestens einen Sitz in der Verbandsversammlung und mindestens eine Stimme. Als Sitz des Zweckverbandes ist das Landratsamt Günzburg vorgesehen. Dort soll auch die Geschäftsstelle eingerichtet werden, weil davon ausgegangen wird, dass die Kreisverwaltung weiterhin die laufenden Geschäfte des Bades erledigen wird.


Beschluss:

Die Gemeinde Kötz beschließt den Beitritt zu einem Zweckverband Hallenbad Nord auf der Basis des vorliegenden Satzungsentwurfes vom 09.02.2017.