Beschluss: einstimmig beschlossen

Die Liegenschaften der Gemeinde Kötz werden nach der Kommunalen Rahmenvereinbarung, gültig ab dem 01.01.2014 bis 31.12.2017 beliefert, welche unter den damals gültigen Marktbedingungen vereinbart wurde. Der Vertrag endet zum 31.12.2017.

Aus diesem Grund bietet die LEW einen neuen Vertrag an.

 

In dem neuen Angebot konnten aufgrund der aktuellen Energiepreise Senkungen von ca. 22% gegenüber den aktuellen Konditionen erreicht werden.

 

 

Neu ab 01.01.2018

01.01.2014 - 31.12.2017

Kleinanlagen-Standardlastprofil

3,25 Cent/kWh

Bei eingebauter Eintarifmessung

Energiepreis 4,85 Cent/kWh

Bei eingebauter Zweitarifmessung

Energiepreis HT 5,22 Cent/kWh

Energiepreis NT 3,78 Cent/kWh

Straßenbeleuchtungsanlagen

2,87 Cent/kWh

Energiepreis HT 4,39 Cent/kWh

Energiepreis NT 3,51 Cent/kWh

Elektroheizungs- und Wärmestromanlagen

3,15 Cent/kWh

Energiepreis HT 4,40 Cent/kWh

Energiepreis NT 3,70 Cent/kWh

zuzügl. Grundpreis

35,00 €/Jahr und Lieferstelle

(bislang nur bei Netzabrechnung)

 

Die 1/4 –Stunden-Langganggemessene Anlagen erhalten ein individuelles Angebot.

 

Das Angebot enthält eine Energiepreisgarantie bis Ende 2020. Die LEW bietet ein Vertragsende zum 31.12.2019 oder zum 31.12.2020 an.

 

Bislang wurde auf die Lieferung aus regenerativer Energie aus 100 % Wasserkraft verzichtet. Der Mehrpreis beträgt 0,10 Cent/kWh.

 

Für die Gemeinde Kötz sind folgende Tarife maßgebend:

-       Kleinanlagen Standardlastprofil (hier nur Eintarifmessung)

-       Straßenbeleuchtung

 

Durch die Reduzierung des Energiepreises, wird ab einem Verbrauch von ca. 2.000 kWh die Grundgebühr mit aufgefangen.


Beschluss:

Der Gemeinderat Kötz beschließt den Abschluss des kommunalen Energieliefervertrages ab dem 01.01.2018. Der Vertrag soll bis 31.12.2020 abgeschlossen werden. Die Zusatzvereinbarung zur Lieferung regenerativer Energie aus 100 % Wasserkraft soll nicht abgeschlossen werden. Der Vorsitzende wird ermächtigt, den kommunalen Energieliefervertrag abzuschließen.