Beschluss: einstimmig beschlossen

Die Gemeinde Kötz stellt für die Flur-Nrn. 42 und 43/1, Gemarkung Ebersbach eine Einbeziehungssatzung auf. Durch die Einbeziehungssatzung wird Baurecht geschaffen und die Anliegen haben das Recht der ordentlichen Erschließung.

Die beiden Grundstücke sind nicht an die öffentliche Entwässerungseinrichtung angeschlossen. Die Erschließungsstraße „Zum Brühl“ ist bislang noch nicht erstmalig hergestellt i.S. des § 127 ff BauGB. Beim Ausbau werden die Anlieger zu Erschließungsbeiträgen herangezogen.

 

Das Ingenieurbüro Degen hat eine Kostenschätzung für die Erschließung ermittelt:

 

Abwasserbeseitung:                52.646,00 €

zuzügl. 12% Ing.Kosten:           6.317,52 €

Gesamtkosten:                       58.963,52 €

 

Straßenbau:                            127.092,00 €

Zuzügl. 12 % Ing.Kosten           15.251,04 €

Gesamtkosten:                       142.343,04 €

 

Straßenbeleuchtung:                  8.925,00 €


Beschluss:

Die Gemeinde Kötz beschließt die Grundstücke Flur-Nrn. 42 und 43/1, Gemarkung Ebersbach an die öffentliche Entwässerungseinrichtung anzuschließen. Das Ingenieurbüro Degen wird mit der Kanal- und Straßenplanung beauftragt.