1        Von Kling Consult wurden 9 Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange am Verfahren beteiligt

2        Folgende 3 Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange gaben keine Stellungnahme ab:

Bayerischer Bauernverband Günzburg, Reisensburg

Wasserwirtschaftsamt Donauwörth, Dienstort Krumbach

Zweckverband Wasserversorgung, Rauher Berg-Gruppe

3        Folgende 4 Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange gaben eine Stellungnahme ab, äußerten jedoch keine Anregungen:

Abwasserverband Unteres Günztal, Ichenhausen, Schreiben vom 13. März 2017

Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Krumbach/Weißenhorn, Bereich Landwirtschaft, Schreiben vom 21. Februar 2017

Deutsche Telekom Technik GmbH, Schreiben vom 16. Februar 2017

LEW Verteilnetz GmbH, Schreiben vom 15. März 2017

 

4        Folgende Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange brachten Anregungen vor:

4.1.   Landratsamt Günzburg, Team 403 (Bauleitplanung), Schreiben vom 16. März 2017

Ortsplanung

Aus ortsplanerischer Sicht besteht mit der geplanten Einbeziehungssatzung grundsätzlich Einverständnis. Im Flächennutzungsplan der Gemeinde Kötz ist die Fläche bereits als „gemischte Baufläche“ dargestellt und durch die seitlich davon bestehende Bebauung baulich geprägt.

Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt zur Kenntnis, dass mit der Einbeziehungssatzung aus ortsplanerischer Sicht grundsätzlich Einverständnis besteht.


Aufgrund der weit einsehbaren Ortsrandlage sollten im Baugebiet jedoch möglichst nur ortstypische Bau- und Dachformen zugelassen werden. Dies würde deutlich zur Beruhigung und besseren Einfügung der neuen Bebauung in das Ortsgefüge und die Landschaft beitragen. Ortstypisch wäre das Satteldach bzw. ggf. auch noch das Walmdach mit steilem Dach und länglichem Baukörper.

Beschluss:
Neben den ortstypischen Dachformen (Satteldach und Walmdach) umfasst das festgesetzte Dachformenspektrum das Krüppelwalmdach, Pultdach und versetzte Pultdach. Das versetzte Pultdach und Krüppelwalmdach sind optisch an das Satteldach angelehnt, so dass nur das klassische Pultdach eine vernehmlich abweichende Erweiterung des Gestaltungsspielraumes der zulässigen Dachformen darstellt. Die Gemeinde Kötz hält an den festgesetzten Dachformen fest, um zukünftigen Bauherren einen größeren Gestaltungsspielraum zu bieten. Eine Beeinträchtigung des Ortsbildes ist durch die erweiterten Möglichkeiten der Dachformenwahl nicht zu erwarten. Eine Planänderung erfolgt nicht.

Naturschutz und Landschaftspflege

Der Bereich der Einbeziehungssatzung umfasst Flächen am westlichen Ortsrand von Ebersbach an einem nach Norden ansteigenden Hang. Nördlich und südlich grenzt bereits eine Wohnbebauung an.
Aus Sicht des Naturschutzes und der Landschaftspflege bestehen keine grundsätzlichen Bedenken gegen die geplante Einbeziehungssatzung.
Die Ortsrandeingrünung entlang der Westseite des Plangebiets soll gleichzeitig Ausgleichsfläche für den mit dem Vorhaben verbundenen Eingriff in Natur und Landschaft sein. Es ist die Entwicklung einer freiwachsenden Hecke aus standortheimischen Laubgehölzen sowie die dauerhafte Sicherung für Zwecke des Naturschutzes über einen Grundbucheintrag (dingliche Sicherung) spätestens im Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses vorgesehen. Die Pflege der Ausgleichsfläche ist über die Eintragung eine Reallast zu gewährleisten.
Aus naturschutzfachlicher Sicht muss es sich bei der freiwachsenden Hecke um eine mindestens zweireihige Hecke handeln. Der Pflanzabstand in der Reihe darf hierbei 2 m nicht überschreiten. Abweichungen sind nur zulässig bei Erstellung eines mit der Unteren Naturschutzbehörde einvernehmlich abgestimmten Freiflächengestaltungsplanes, der dann Bestandteil der erforderlichen Baugenehmigung wird.

Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt zur Kenntnis, dass mit der Einbeziehungssatzung aus Sicht des Naturschutzes und der Landschaftspflege grundsätzlich Einverständnis besteht.
Gemäß der Anregung der Unteren Naturschutzbehörde werden die Festsetzungen der Entwicklungsmaßnahmen auf der Ausgleichsfläche dahingehend konkretisiert, dass es sich bei der freiwachsenden Hecke um eine mind. zweireihige Hecke handeln muss, deren Pflanzabstand in der Reihe 2 m nicht überschreiten darf. Ausnahmen sind in Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde zulässig. Zusätzlich wird unter die Hinweise aufgenommen, dass Abweichungen von den festgesetzten Entwicklungsmaßnahmen nur einvernehmlich bei Erstellung eines mit der Unteren Naturschutzbehörde abgestimmten Freiflächengestaltungsplanes, der Bestandteil der Baugenehmigung wird, zulässig sind.

 

Wasserrecht

Aus wasserrechtlicher Sicht werden gegen den geplanten Erlass der Einbeziehungssatzung keine Bedenken erhoben.

Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt zur Kenntnis, dass gegen die Einbeziehungssatzung aus Sicht des Wasserrechts keine Bedenken bestehen.

 

Verkehrsrecht

Von Seiten der Verkehrsbehörde bestehen gegen die Planungsabsicht keine Einwendungen.

Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt zur Kenntnis, dass gegen die Einbeziehungssatzung aus Sicht des Verkehrsrechts keine Einwände bestehen.

 

Brandschutz

Der Kreisbrandrat weist zum Planungsvorhaben aus Sicht des abwehrenden Brandschutzes darauf hin, dass auf die Einhaltung der DIN 14090 „Flächen für die Feuerwehr auf Grundstücken“ zu achten ist.

Eine entsprechende Aussage sollte in die Begründung aufgenommen werden.

Beschluss:
Die Anregung des Kreisbrandrats wird aufgenommen und die Begründung um den Verweis auf die Einhaltung der DIN 14090 „Flächen für die Feuerwehr auf Grundstücken“ ergänzt

4.2    schwaben netz gmbh, Schreiben vom 21. Februar 2017

In Beantwortung Ihres o. g. Schreibens wird darauf hingewiesen, dass bei entsprechender Wirtschaftlichkeit die Versorgung mit Erdgas im angesprochenen Planungsbereich grundsätzlich möglich ist. Gegen den Plan werden keine Einwände erhoben.

Um entsprechende Hinweise im weiteren Planungsverlauf wird ebenso gebeten, wie um rechtzeitige Information vor Beginn eventueller Bauarbeiten im Planungsbereich.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass im Planungsbereich bereits Erdgasleitungen betrieben werden, deren Bestand und Betrieb unbedingt zu sichern ist.

Hinsichtlich geplanter Baumpflanzungen wird um Einbeziehung der Schwaben Netz GmbH gebeten.

Aktuelle Bestandspläne können auf der Homepage der schwaben netz gmbh unter folgender Adresse angefordert werden: http://planauskunft.schwaben-netz.de/.

Beschluss:
Es wird zu Kenntnis genommen, dass der Bestand und Betrieb der Erdgasleitungen bei der Bauausführung zu berücksichtigen und zu sichern sind und dies bei Baumpflanzungen im Rahmen der nachfolgenden Grundstücksnutzung/-gestaltung zu beachten ist.

5. Von Bürgerinnen und Bürgern wurden keine Anregungen vorgebracht

Aufgrund der vorgebrachten Äußerungen waren lediglich redaktionelle Planänderungen notwendig. Diese wurden im Plan (Stand:18.04.2017 ) eingearbeitet