Sitzung: 18.04.2017 Gemeinderat Kötz
1 Von
Kling Consult wurden 9 Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange am
Verfahren beteiligt
2 Folgende
3 Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange gaben keine Stellungnahme
ab:
Bayerischer Bauernverband Günzburg, Reisensburg
Wasserwirtschaftsamt Donauwörth, Dienstort Krumbach
Zweckverband Wasserversorgung, Rauher Berg-Gruppe
3 Folgende
4 Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange gaben eine Stellungnahme
ab, äußerten jedoch keine Anregungen:
Abwasserverband Unteres Günztal, Ichenhausen, Schreiben vom 13. März 2017
Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Krumbach/Weißenhorn, Bereich Landwirtschaft, Schreiben vom 21. Februar 2017
Deutsche Telekom Technik GmbH, Schreiben vom 16. Februar 2017
LEW Verteilnetz GmbH, Schreiben vom 15. März 2017
4 Folgende
Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange brachten Anregungen vor:
4.1. Landratsamt Günzburg, Team 403 (Bauleitplanung), Schreiben vom 16. März 2017
Ortsplanung
Aus ortsplanerischer Sicht besteht mit der geplanten
Einbeziehungssatzung grundsätzlich Einverständnis. Im Flächennutzungsplan der
Gemeinde Kötz ist die Fläche bereits als „gemischte Baufläche“ dargestellt und
durch die seitlich davon bestehende Bebauung baulich geprägt.
Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt zur Kenntnis, dass mit der Einbeziehungssatzung aus
ortsplanerischer Sicht grundsätzlich Einverständnis besteht.
Aufgrund der weit einsehbaren Ortsrandlage sollten im Baugebiet jedoch
möglichst nur ortstypische Bau- und Dachformen zugelassen werden. Dies würde
deutlich zur Beruhigung und besseren Einfügung der neuen Bebauung in das
Ortsgefüge und die Landschaft beitragen. Ortstypisch wäre das Satteldach bzw.
ggf. auch noch das Walmdach mit steilem Dach und länglichem Baukörper.
Beschluss:
Neben den ortstypischen Dachformen (Satteldach und Walmdach) umfasst das
festgesetzte Dachformenspektrum das Krüppelwalmdach, Pultdach und versetzte
Pultdach. Das versetzte Pultdach und Krüppelwalmdach sind optisch an das
Satteldach angelehnt, so dass nur das klassische Pultdach eine vernehmlich
abweichende Erweiterung des Gestaltungsspielraumes der zulässigen Dachformen
darstellt. Die Gemeinde Kötz hält an den festgesetzten Dachformen fest, um
zukünftigen Bauherren einen größeren Gestaltungsspielraum zu bieten. Eine Beeinträchtigung
des Ortsbildes ist durch die erweiterten Möglichkeiten der Dachformenwahl nicht
zu erwarten. Eine Planänderung erfolgt nicht.
Naturschutz und
Landschaftspflege
Der Bereich der
Einbeziehungssatzung umfasst Flächen am westlichen Ortsrand von Ebersbach an
einem nach Norden ansteigenden Hang. Nördlich und südlich grenzt bereits eine
Wohnbebauung an.
Aus Sicht des Naturschutzes und der Landschaftspflege bestehen keine
grundsätzlichen Bedenken gegen die geplante Einbeziehungssatzung.
Die Ortsrandeingrünung entlang der Westseite des Plangebiets soll
gleichzeitig Ausgleichsfläche für den mit dem Vorhaben verbundenen Eingriff in
Natur und Landschaft sein. Es ist die Entwicklung einer freiwachsenden Hecke
aus standortheimischen Laubgehölzen sowie die dauerhafte Sicherung für Zwecke
des Naturschutzes über einen Grundbucheintrag (dingliche Sicherung) spätestens
im Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses vorgesehen. Die Pflege der
Ausgleichsfläche ist über die Eintragung eine Reallast zu gewährleisten.
Aus naturschutzfachlicher Sicht muss es sich bei der freiwachsenden Hecke um
eine mindestens zweireihige Hecke handeln. Der Pflanzabstand in der Reihe darf
hierbei 2 m nicht überschreiten. Abweichungen sind nur zulässig bei Erstellung
eines mit der Unteren Naturschutzbehörde einvernehmlich abgestimmten
Freiflächengestaltungsplanes, der dann Bestandteil der erforderlichen
Baugenehmigung wird.
Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt zur Kenntnis, dass mit der Einbeziehungssatzung aus Sicht
des Naturschutzes und der Landschaftspflege grundsätzlich Einverständnis
besteht.
Gemäß der Anregung der Unteren Naturschutzbehörde werden die Festsetzungen der
Entwicklungsmaßnahmen auf der Ausgleichsfläche dahingehend konkretisiert, dass
es sich bei der freiwachsenden Hecke um eine mind. zweireihige Hecke handeln
muss, deren Pflanzabstand in der Reihe 2 m nicht überschreiten darf. Ausnahmen
sind in Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde zulässig. Zusätzlich wird
unter die Hinweise aufgenommen, dass Abweichungen von den festgesetzten
Entwicklungsmaßnahmen nur einvernehmlich bei Erstellung eines mit der Unteren
Naturschutzbehörde abgestimmten Freiflächengestaltungsplanes, der Bestandteil
der Baugenehmigung wird, zulässig sind.
Wasserrecht
Aus wasserrechtlicher Sicht werden gegen den geplanten Erlass der
Einbeziehungssatzung keine Bedenken erhoben.
Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt zur Kenntnis, dass gegen die
Einbeziehungssatzung aus Sicht des Wasserrechts keine Bedenken bestehen.
Verkehrsrecht
Von Seiten der Verkehrsbehörde bestehen gegen die Planungsabsicht
keine Einwendungen.
Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt zur Kenntnis, dass gegen die
Einbeziehungssatzung aus Sicht des Verkehrsrechts keine Einwände bestehen.
Brandschutz
Der Kreisbrandrat weist zum Planungsvorhaben aus Sicht des
abwehrenden Brandschutzes darauf hin, dass auf die Einhaltung der DIN 14090
„Flächen für die Feuerwehr auf Grundstücken“ zu achten ist.
Eine entsprechende Aussage sollte in die Begründung aufgenommen
werden.
Beschluss:
Die Anregung des Kreisbrandrats wird aufgenommen und die
Begründung um den Verweis auf die Einhaltung der DIN 14090 „Flächen für die
Feuerwehr auf Grundstücken“ ergänzt
4.2 schwaben netz gmbh, Schreiben vom 21.
Februar 2017
In Beantwortung
Ihres o. g. Schreibens wird darauf hingewiesen, dass bei entsprechender
Wirtschaftlichkeit die Versorgung mit Erdgas im angesprochenen
Planungsbereich grundsätzlich möglich ist. Gegen den Plan werden keine
Einwände erhoben. Um entsprechende
Hinweise im weiteren Planungsverlauf wird ebenso gebeten, wie um rechtzeitige
Information vor Beginn eventueller Bauarbeiten im Planungsbereich. Es wird
ausdrücklich darauf hingewiesen, dass im Planungsbereich bereits
Erdgasleitungen betrieben werden, deren Bestand und Betrieb unbedingt zu
sichern ist. Hinsichtlich
geplanter Baumpflanzungen wird um Einbeziehung der Schwaben Netz GmbH
gebeten. Aktuelle
Bestandspläne können auf der Homepage der schwaben netz gmbh unter folgender
Adresse angefordert werden: http://planauskunft.schwaben-netz.de/. Beschluss: |
5. Von Bürgerinnen und Bürgern
wurden keine Anregungen vorgebracht
Aufgrund der
vorgebrachten Äußerungen waren lediglich redaktionelle Planänderungen
notwendig. Diese wurden im Plan (Stand:18.04.2017 ) eingearbeitet