Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0

Die Stadt Günzburg hat der Gemeinde Kötz die Unterlagen für die Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich „Freizeitpark LEGOLAND“ und die Änderung des Bebauungsplans Nr. 81 „Feriendorf LEGOLAND“ zu „Freizeitpark LEGOLAND“ zugesandt. Mit diesen Änderungen soll es nur noch einen Bebauungsplan für das LEGOLAND geben. Die im Flächennutzungsplan im Westen eingezeichnete Fläche für Parken wird in die Sondergebietsfläche einbezogen werden. Dadurch soll ermöglicht werden, dass auch im Bereich des Parkplatzes Attraktionen gebaut werden können. Die verloren gehende Parkfläche würde dann durch ein Parkdeck kompensiert werden. Ebenfalls soll mit der Änderung des Bebauungsplans die östliche Sondergebietsfläche erstmals überplant werden. Bisher waren in diesem Bereich Flächen für Forschung vorgesehen. In diesem Bereich soll es ermöglicht werden, dass weiter Beherbergungsbetriebe, ein Freizeitbad, Spielplätze usw. errichtet werden können. Zwischen den einzelnen Sondergebietsflächen sollen private Grünflächen angelegt werden. Es besteht damit die Möglichkeit, dass ein Teil des Waldes zwischen Freizeitpark und Feriendorf gerodet und darauf eine Grünfläche angelegt wird.

 

Weder im Flächennutzungsplan noch im Bebauungsplan ist die Trasse für die „Ostumgehung“ enthalten. Ebenfalls ist im Erläuterungsbericht nur eine kurze Abhandlung, dass durch die erweiterte und neue Nutzungen es gegenüber der bisherigen Situation keine nachteiligen Auswirkungen geben wird. Durch die Änderung der Nutzungen ist mit mehr Verkehr zu rechnen. Der Verkehr, der aus Süden kommt wird durch den Ortsteil Kleinkötz fahren. Es ist mit mehr Verkehr zu rechnen. Dies sollte im Erläuterungsbericht näher erläutert werden. Ebenfalls wird im Erläuterungsbericht nicht auf das Biotop im Winterbachtal eingegangen. Lt. den Unterlagen zur Raumordnung für die Ortsumfahrung wird darauf hingewiesen, dass das Winterbachtal eine Fläche nach Art. 13 d Abs. 1 BayNatSchG ist. Es wurden in diesem Bereich auch seltene Tiere gefunden.

 

Es erscheint daher auch nicht plausibel, dass für die Rodung des Waldes nur ein Kompensationsfaktor von 0,5 angesetzt wird.

 

Der 3. Bürgermeister Christel ergänzt, dass die Fläche im Winterbachtal zugleich auch als Ausgleichsfläche für das LEGOLAND dient.

 

Gemeinderat Zacher weist darauf hin, dass aufgrund des Lärmes der Fahrgeschäfte im OT Kleinkötz die Emissionen deutlich höher sein werden.


Beschluss:

Die Gemeinde Kötz erhebt gegen die Änderung des Flächennutzungsplanes und die Änderung des Bebauungsplans Nr. 81 der Stadt Günzburg Bedenken. Der Erläuterungsbericht ist dahingehend zu ändern, dass plausibel dargestellt wird, wie sich die Zunahme des Verkehrs auf die Bundesstraße B16 auswirkt. Ebenfalls ist im Flächennutzungsplan der mögliche Korridor der „Osttrasse“ aufzunehmen. Die naturschutzfachlichen Aspekte sind anzupassen. Die Verwaltung wird beauftragt, eine entsprechende Stellungnahme abzugeben.

 

Ebenfalls sind die Emissionsschutzwerte darzustellen, um eine Verschlechterung gegenüber der Waldsiedlung zu vermeiden.