Gemeinderat Mayer fragte nach der Fristsetzung zum Heckenrückschnitt. Nachdem in der Zeit vom 01.03. – 30.09. jedes Jahr das sogenannte Sommerrodungsverbot gilt, werden die betroffenen Anlieger nochmals unter Fristsetzung bis zum 15.10.2017 angeschrieben unter gleichzeitiger Androhung der Ersatzvornahme.