Beschluss: einstimmig abgelehnt

Abstimmung: Ja: 0, Nein: 11, Anwesend: 0, Befangen: 11

Auf dem ehemaligen Fliegerhorstgelände laufen die Gemarkungsgrenzen noch immer in der alten Form.

Für einzelne Gewerbebetriebe bedeutet dies ein geteiltes Gewerbegrundstück auf zwei Gemarkungen mit allen Folgen.

 

Mit der Gemeinde Bubesheim wurde nun eine Gemarkungsänderung zur Bereinigung der Flächenaufteilung besprochen. Die Gemarkung Günzburg ist nicht betroffen, da hier keine gewerblichen Flächen berührt sind.

 

Das Vermessungsamt Günzburg hat den gemeinsamen Vorschlag von Bubesheim und Leipheim ausgearbeitet und in den Fortführungsnachweisen FN 1628.01 (Leipheim) und FN 721.01 (Bubesheim) beschrieben.

 

Es soll der Bereich südlich der Umfahrungsstraße, soweit er nicht Ausgleichsfläche ist, von Leipheim gemarkungstechnisch an die Gemeinde Bubesheim gehen und der Bereich nördlich der Umfahrungsstraße an die Stadt Leipheim.

 

Durch diese Neuordnung der Gemarkungsgrenze wären auf absehbare Zeit Gewerbeflächen auf nur einer Gemarkung zuteilbar.

 

Auf Einnahmen (Gewerbesteuer / Grundsteuer) hat die Neuordnung letztlich keinen Einfluss, da das Steueraufkommen in voller Höhe an den Zweckverband fließt und nach einem bereits vereinbarten Schlüssel im Falle eines echten Ertrages wieder ausgeschüttet wird.

 

Die Änderung wurde in den beiden Räten Bubesheim und Leipheim bereits nichtöffentlich vorberaten.

 

Der Zweckverband hat die vorgesehene Anpassung in seiner Sitzung vom 08.02.2017 begrüßt.

 

Das Landratsamt Günzburg ist zuständige Behörde für den Erlass der Verordnung.

 

Der Gemeinderat war irritiert, dass südlich der Flur-Nr. 1764/44 die Gemarkungsgrenze zurückspringt. Der in der Sitzung vom 13.02.2017 vorgelegte Plan hat diesen Grenzverlauf so nicht enthalten. Der Vorsitzende wird den Grenzverlauf nochmals mit der Stadt Leipheim abklären.


Beschluss:

Der Gemeinderat Bubesheim beschließt die Änderung der Gemeinde- und Gemarkungsgrenze entsprechend den Fortführungsnachweisen des Vermessungsamtes Günzburg Nr. 1628.01 Gem. Leipheim und 721.01 Gem. Bubesheim vom 10.02.2017.

 

Aus der Gemarkung Bubesheim werden in die Gemarkung Leipheim eingegliedert:

FlNr. 369/12 6.101 qm; FlNr. 369/13 5.666 qm; FlNr. 369/14 3.748 qm;

FlNr. 369/16 4.740 qm; FlNr. 369/27 77 qm; FlNr. 369/25 6.877 qm;

FlNr. 369/28 1.018 qm; FlNr. 369/41 4.730 qm; FlNr. 349/40 9.957 qm;

FlNr. 369/17 38.311 qm; FlNr. 369/29 2.892 qm; FlNr. 369/23 1.629 qm;

FlNr. 369/18 17.947 qm; FlNr. 369/20 15.235 qm; FlNr. 369/19 19.702 qm;

FlNr. 388/4 19 qm; FlNr. 388/5 3.242 qm; FlNr. 389/5 14 qm;

FlNr. 369/22 145 qm; FlNr. 369/42 1.367 qm;

Somit 144.137 qm (flächengleiche Umgliederung)

 

Aus der Gemarkung Leipheim werden folgende Flächen in die Gemeinde Bubesheim umgegliedert:

FlNr. 1764/17 66.899 qm; FlNr. 1764/37 25.768 qm; FlNr. 1764/42 12.734 qm;

FlNr. 1764/44 38.736 qm.

Somit insgesamt 144.137 qm

 

Die Umgliederung erfolgt zur Verbesserung und Vereinfachung der Rechtssituation auf dem Gewerbegebiet des Zweckverbandes Interkommunales Gewerbegebiet Landkreis Günzburg.

 

Das Landratsamt wird gebeten die Änderung der Gemeinde- und Gemarkungsgrenze vorzunehmen.