Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Anwesend: 11, Befangen: 0

Der Zweckverband "Interkommunales Gewerbegebiet Landkreis Günzburg" hat in seiner Sitzung am 08.02.2017 die Auslegung des Teil-Bebauungsplanes Nr. 5 "Südlich der Landebahn", 1. Änderung beschlossen. Zudem wurden in der Sitzung des Zweckverbandes am 08.02.2017 die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB zum oben genannten Teil-Bebauungsplan beschlossen.

Der Entwurf des oben genannten Teil-Bebauungsplans, 1. Änderung liegt in der Zeit von Montag, den 27.02.2017 bis Montag, den 27.03.2017 öffentlich aus.

 

Ziel und Zweck der Planung

 

Der Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 5 "Südlich der Landebahn" ist im Städtebaulichen Rahmenplan für eine langfristige Gewerbeentwicklung ausgewiesen. Innerhalb des Geltungsbereiches besteht derzeit der rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 5 "Südlich der Landebahn" in der Fassung vom 13.05.2013, beschlossen als Satzung am 12.06.2013. Dieser bildet die planungsrechtliche Grundlage für die 1. Änderung. Der Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplans ist identisch mit dem bestehenden Bebauungsplan. Die Änderungen des Bebauungsplans sind aufgrund der verkehrlichen Notwendigkeit zur Erschließung der östlich an das Plangebiet angrenzenden Flächen mit einer Verlängerung der in Ost-West Richtung verlaufenden Erschließungsstraße sowie der Erforderlichkeit zur Festsetzung der Grundflächenzahl für eine einheitliche Berechnung der Erschließungsbeiträge erforderlich. Das Plangebiet gehört zu der Gesamtfläche Fliegerhorst Leipheim und liegt im südöstlichen Bereich des ehemaligen Militärflugplatzes. Es liegt östlich der ehemaligen Start- und Landebahn und umfasst zusätzlich die daran südlich angrenzenden Flächen.

Die Grundstücke innerhalb des Geltungsbereiches gehören dem Zweckverband “Interkommunales Gewerbegebiet Landkreis Günzburg“ und haben eine Fläche von ca. 14,7 ha.

Die Erschließung ist bereits hergestellt und die ersten Grundstücke sind bebaut.

Die 1. Änderung des Teil-Bebauungsplanes Fliegerhorst Leipheim Nr. 5 wird über das vereinfachte Verfahren nach § 13 BauGB durchgeführt.

Die 1. Änderung umfasst nur die im Plan und in der Begründung gekennzeichneten Änderungen. Die nicht von den Änderungen betroffenen Festsetzungen behalten weiterhin ihre Rechtsgültigkeit.


Beschluss:

Die Gemeinde Bubesheim nimmt die 1. Änderung des Teil-Bebauungsplanes Nr. 5 „Südlich der Landebahn“ in Leipheim zur Kenntnis. Einwände und Anregungen werden nicht erhoben.