Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0, Anwesend: 15, Befangen: 0

Der Stadtrat der Stadt Leipheim hat in seiner Sitzung am 09.11.2016 die Aufstellung sowie die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zum einfachen Bebauungsplan Nr. 43 „Schlosshalde“ gefasst. Parallel dazu findet die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB statt.

Ziel und Zweck der Planung

 

Der Geltungsbereich (ca. 10,5 ha) des einfachen Bebauungsplanes Nr. 43 "Schlosshalde" befindet sich am nordwestlichen Ortsrand von Leipheim. Der als allgemeines Wohngebiet bzw. als Mischgebiet ausgewiesene Bereich wird überwiegend durch freistehende Einfamilienhäuser sowie durch Doppel- und vereinzelt Reihenhäuser geprägt. Charakteristisch wird das Gebiet durch eine lockere, kleinteilige Bebauung, mit großzügigen Gartenflächen und einem teilweise üppigen Baumbestand ausgezeichnet. Das Plangebiet ist bis auf einzelne Baulücken nahezu vollständig aufgesiedelt.

Für das Baugebiet "Schlosshalde" liegen aus den Anfang bis Ende fünfziger Jahren diverse Baulinienpläne vor. Mit der Einführung des Bauplanungsrechtes in den 1960 Jahren hätten die Baulinienpläne als rechtskräftige Bebauungspläne beschlossen werden müssen. Da dieser Beschluss nie gefasst wurde, besitzen die Baulinienpläne keine Rechtskraft. Dennoch fand die Siedlungsentwicklung "Schlosshalde" größtenteils entsprechend der städtebaulichen Vorgaben der Baulinienpläne statt.

Der Stadt Leipheim gingen in jüngster Zeit immer wieder Anträge zu Gebäudeerweiterungen, Anbauten, Bauten in zweiter Reihe oder zur Umgebungsbebauung unpassende Neubauten ein. Um den Gebietscharakter zu wahren, und die gebietstypische, kleinteilige und lockere Bebauung zu sichern, soll nun ein einfacher Bebauungsplan aufgestellt werden, mit detaillierteren Festsetzungen zur Sicherung des Ortsbildes und der weiteren baulichen Entwicklung.  


Beschluss:

Die Gemeinde Kötz nimmt die Aufstellung des einfachen Bebauungsplanes Nr. 43 „Schlosshalde“ in Leipheim zur Kenntnis. Einwände und Anregungen werden nicht erhoben.