Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 5, Nein: 0

Sachverhalt:

Das Bauvorhaben liegt nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes. Nach Art und Maß fügt sich das Vorhaben in die nähere Umgebung ein. Die Erschließung ist gesichert. Der bestehende und genehmigte Waschplatz soll ersetzt wreden.


Beschlussvorschlag:

Die Gemeinde Kötz erteilt dem vorliegenden Bauantrag auf Neubau einer KFZ-Waschhalle auf den Grundstücken Fl. Nrn. 67 und 66/3 der Gemarkung Kleinkötz ds gemeindliche Einvernehmen.