Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 5, Nein: 0

Sachverhalt:

Das Vorhaben liegt nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes, es liegt im Außenbereich. Laut Flächennutzungsplan ist das Umspannwerk in Kleinkötz als Fläche zur Energieversorgung gekennzeichnet. Das Vorhaben ist nach § 35 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 BauGB privilegiert. Öffentliche Belange stehen dem Vorhaben nicht entgegen.

 


Beschlussvorschlag:

Die Gemeinde Kötz erteilt dem vorliegenden Bauantrag auf Neubau eines 20-kV Schalthauses im Umspannwerk Kleinkötz auf dem Grundstück Fl. Nr. 2328 der Gemarkung Großkötz das gemeindliche Einvernehmen.