Beschluss: einstimmig beschlossen

Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bauungsplans „Kobersiedlung“.

 

Seitens des Bauausschusses gibt es keine Beanstandungen.


Beschluss:

Die Gemeinde Kötz erteilt dem Bauantrag Nr. 01/2017 das gemeindliche Einvernehmen.

Das Baugenehmigungsverfahren wird nicht durchgeführt.