Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0

Sachverhalt:

Das Grundstück Fl.Nr. 394/2 Gmkg. Großkötz (Fliederweg 23) liegt im Bebauungsplangebiet „Am Weiherl“. Am bestehenden Wohnhaus sollen Dachgauben aufgebaut, eine Außentreppe errichtet und der Balkon verglast werden.

Im  vorliegenden Bebauungsplan sind Dachaufbauten nicht zugelassen. Allerdings wurden in großer Anzahl bereits Ausnahmen genehmigt. Die Außentreppe und die Balkonverglasung begegnen auch nach dem Bebauungsplan keinen Bedenken. Bezüglich der Dachgauben wird eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes vorgeschlagen.

Die Nachbarunterschriften liegen vor.

 


Beschluss:

Der Gemeinderat erteilt dem Bauvorhaben auf dem Grundstück Fl.Nr. 394/2 Gmkg. Großkötz und den damit verbundenen Abweichungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Am Weiherl“ (Dachaufbauten) das gemeindliche Einvernehmen.