Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Anwesend: 11, Befangen: 0

Im Baugebiet „Untere Lache“ in Bubesheim wurden Verkehrswege nach den Festsetzungen des Bebauungsplanes ausgebaut. Nachdem die erforderlichen Voraussetzungen nach dem BayStrWG vorliegen, ist für diese Straßen die Widmung von der Gemeinde Bubesheim als zuständige Straßenbaubehörde zu verfügen. Durch die Widmung werden die Straßen dem öffentlichen Verkehr gewidmet.

 

Folgende Straßen werden nach Art. 3 Abs. 1 Nr. 4 BayStrWG zum beschränkt-öffentlichen Weg gewidmet:

 

 

1.    Eisvogelstraße

 

Die Eisvogelstraße mit der Fl.Nr. 151/27 Tfl., Gemarkung Bubesheim, beginnt an der nordwestlichen Grundstücksecke von Fl.Nr. 151/38 (km 0,000) und endet mit der Einmündung in die Ortsstraße „Eisvogelstraße“ bei Fl.Nr. 151/31, Gemarkung Bubesheim (km 0,025).

 

Die Eisvogelstraße mit der Fl.Nr. 151/28, Gemarkung Bubesheim, beginnt mit der Abzweigung von der Ortsstraße „Eisvogelstraße“ bei Fl.Nr. 151/32, Gemarkung Bubesheim (km 0,025) und endet mit der Einmündung in den beschränkt-öffentlichen Weg „Fasanenstraße“ bei Fl.Nr. 151/35, Gemarkung Bubesheim (km 0,051).

 

Die Eisvogelstraße mit der Fl.Nr. 151/38, Gemarkung Bubesheim, beginnt mit der Abzweigung von der Ortsstraße „Untere Lache“ bei Fl.Nr. 151/29, Gemarkung Bubesheim (km 0,000). Die Eisvogelstraße zweigt bei Fl.Nr. 151/30, Gemarkung Bubesheim, nach links ab und endet mit der Einmündung in die Ortsstraße „Dohlenstraße“ bei Fl.Nr. 151/45, Gemarkung Bubesheim (km 0,066). Ebenso zweigt die Eisvogelstraße bei Fl.Nr. 151/84, Gemarkung Bubesheim, nach rechts ab (km 0,000) und endet mit der Einmündung in die Ortsstraße „Eisvogelstraße“ bei Fl.Nr. 151/81, Gemarkung Bubesheim (km 0,022).

 

 

2.    Untere Lache

 

Die Untere Lache mit der Fl.Nr. 151/8, Gemarkung Bubesheim, beginnt an der nordöstlichen Grundstücksecke von Fl.Nr. 151/1, Gemarkung Bubesheim (km 0,000) und endet mit Einmündung in die Ortsstraße „Untere Lache“ bei Fl.Nr. 151/9, Gemarkung Bubesheim (km 0,111).

 

 

3.    Fasanenstraße

 

Die Fasanenstraße mit der Fl.Nr. 151/73 Tfl., Gemarkung Bubesheim, beginnt an der nordwestlichen Grundstücksecke von Fl.Nr. 151/21, Gemarkung Bubesheim (km 0,000) und endet an der nordöstlichen Grundstücksecke von Fl.Nr. 151/74, Gemarkung Bubesheim (km 0,053). An der nordöstlichen Grundstücksecke von Fl.Nr. 151/72, Gemarkung Bubesheim (km 0,000) zweigt die Fasanenstraße ab und endet dort mit der Einmündung in die Ortsstraße „Fasanenstraße“ am westlichen Grundstückspunkt von Fl.Nr. 151/72, Gemarkung Bubesheim (km 0,011).


Beschluss:

 

1.    Eisvogelstraße

 

Die Eisvogelstraße mit den Fl.Nrn. 151/27 Tfl., 151/28 und 151/38, Gemarkung Bubesheim, wird hiermit als beschränkt-öffentlicher Weg gewidmet und erhält damit die Eigenschaft einer öffentlichen Straße (Art. 6, Art. 3 Abs. 1 Nr. 4, i.V.m. Art. 58 Abs. 2 Nr. 3 BayStrWG).

01-09-2017/BAU einstimmig beschlossen  Ja 11  Nein 0  Anwesend 11  pers. Beteiligt 0 

 

 

2.    Untere Lache

 

Die Untere Lache mit der Fl.Nr. 151/8, Gemarkung Bubesheim, wird hiermit als beschränkt-öffentlicher Weg gewidmet und erhält damit die Eigenschaft einer öffentlichen Straße (Art. 6, Art. 3 Abs. 1 Nr. 4, i.V.m. Art. 58 Abs. 2 Nr. 3 BayStrWG).

01-10-2017/BAU einstimmig beschlossen  Ja 11  Nein 0  Anwesend 11  pers. Beteiligt 0 

 

 

3.    Fasanenstraße

 

Die Fasanenstraße mit der Fl.Nr. 151/73 Tfl., Gemarkung Bubesheim, wird hiermit als beschränkt-öffentlicher Weg gewidmet und erhält damit die Eigenschaft einer öffentlichen Straße (Art. 6, Art. 3 Abs. 1 Nr. 4, i.V.m. Art. 58 Abs. 2 Nr. 3 BayStrWG).