Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Anwesend: 11, Befangen: 0

Im Baugebiet „Untere Lache“ in Bubesheim wurden Verkehrswege nach den Festsetzungen des Bebauungsplanes ausgebaut. Nachdem die erforderlichen Voraussetzungen nach dem BayStrWG vorliegen, ist für diese Straßen die Widmung von der Gemeinde Bubesheim als zuständige Straßenbaubehörde zu verfügen. Durch die Widmung werden die Straßen dem öffentlichen Verkehr gewidmet.

 

Folgende Straßen werden nach Art. 3 Abs. 1 Nr. 3 BayStrWG zur Ortsstraße gewidmet:

 

 

1.    Falkenplatz

 

Der Falkenplatz mit der Fl.Nr. 151/4, Gemarkung Bubesheim, ist voll ausgebaut und beginnt mit der Abzweigung von der Unteren Lache bei Fl.Nr. 151/3, Gemarkung Bubesheim (km 0,000) und endet am Straßenring bei Fl.Nr. 151/2, Gemarkung Bubesheim (km 0,070).

 

2.    Sperlingstraße

 

Die Sperlingstraße mit den Fl.Nrn. 151/23 und 151/73 Tfl., Gemarkung Bubesheim, ist voll ausgebaut und beginnt mit der Abzweigung von der Unteren Lache bei Fl.Nr. 151/11, Gemarkung Bubesheim (km 0,000) und endet 4,50 m vor der südlichen Grundstücksecke von Fl.Nr. 151/22, Gemarkung Bubesheim (km 0,161).

 

3.    Eisvogelstraße

 

Die Eisvogelstraße mit der Fl.Nr. 151/37, Gemarkung Bubesheim, ist voll ausgebaut und beginnt mit der Abzweigung von der Sperlingstraße bei Fl.Nr. 151/26 (km 0,000) und endet mit der Einmündung in die Untere Lache bei Fl.Nr. 148/0, Gemarkung Bubesheim (km 0,129).

 

4.    Fasanenstraße

 

Die Fasanenstraße mit der Fl.Nr. 151/36, Gemarkung Bubesheim, ist voll ausgebaut und beginnt mit der Abzweigung von der Eisvogelstraße bei Fl.Nr. 151/32, Gemarkung Bubesheim (km 0,000) und endet mit der Einmündung in die Untere Lache bei Fl.Nr. 151/52 (km 0,129).

 

5.    Dohlenstraße

 

Die Dohlenstraße mit der Fl.Nr. 151/39, Gemarkung Bubesheim, ist voll ausgebaut und beginnt mit der Abzweigung von der Unteren Lache bei Grundstück Fl.Nr. 151/78, Gemarkung Bubesheim (km 0,000) und endet mit der Einmündung in die Untere Lache bei Fl.Nr. 151/46, Gemarkung Bubesheim (km 0,097).

 

6.    Untere Lache

 

Die Untere Lache mit den Fl.Nrn. 151/77 und 151/53, 151/9, 151/27 Tfl. und 151/65, Gemarkung Bubesheim, ist voll ausgebaut und beginnt mit der Abzweigung am Kreisverkehr bei Fl.Nr. 151/10, Gemarkung Bubesheim (km 0,000) und endet mit der Einmündung in die Fasanenstraße bei Fl.Nr. 151/52, Gemarkung Bubesheim (km 0,366).

 

Die Abzweigung in die Stichstraße Fl.Nr. 151/9, Gemarkung Bubesheim, beginnt bei Fl.Nr. 151/7, Gemarkung Bubesheim (km 0,000) und endet an der südöstlichen Grundstücksecke von Fl.Nr. 151/8, Gemarkung Bubesheim (km 0,034).

 

Die Abzweigung in die Stichstraße Fl.Nr. 151/27 Tfl., Gemarkung Bubesheim, beginnt bei Fl.Nr. 151/24, Gemarkung Bubesheim (km 0,000) und endet an der nordwestlichen Grundstücksecke von Fl.Nr. 151/38, Gemarkung Bubesheim (km 0,022).

 

Die Abzweigung in die Stichstraße Fl.Nr. 151/65, Gemarkung Bubesheim, beginnt bei Fl.Nr. 147/0, Gemarkung Bubesheim (km 0,000) und endet an der südöstlichen Grundstücksecke von Fl.Nr. 147/0, Gemarkung Bubesheim (km 0,034).

 

 

 

Teile dieser Straßen sind im Bebauungsplan „Untere Lache“ als Spielstraßen ausgewiesen. Spielstraßen werden nach der Widmung mit Hilfe von Verkehrszeichen ausgewiesen. Das Gremium diskutierte über die Ausweisung der Spielstraßen. Die Verwaltung wird die planungsrechtlichen Möglichkeiten zur Änderung der Festsetzung im Bebauungsplan abklären.


Beschluss:

1.    Falkenplatz

Der Falkenplatz mit der Fl.Nr. 151/4, Gemarkung Bubesheim, wird hiermit zur Ortsstraße gewidmet und erhält damit die Eigenschaft einer öffentlichen Straße (Art. 6, Art. 3 Abs. 1 Nr. 3, i.V.m. Art. 58 Abs. 2 Nr. 3 BayStrWG).

01-02-2017/BAU einstimmig beschlossen  Ja 11  Nein 0  Anwesend 11  pers. Beteiligt 0 

 

 

2.    Sperlingstraße

Die Sperlingstraße mit den Fl.Nrn. 151/23 und 151/73 Tfl., Gemarkung Bubesheim, wird hiermit zur Ortsstraße gewidmet und erhält damit die Eigenschaft einer öffentlichen Straße (Art. 6, Art. 3 Abs. 1 Nr. 3, i.V.m. Art. 58 Abs. 2 Nr. 3 BayStrWG).

01-03-2017/BAU einstimmig beschlossen  Ja 11  Nein 0  Anwesend 11  pers. Beteiligt 0 

 

 

3.    Eisvogelstraße

Die Eisvogelstraße mit der Fl.Nr. 151/37, Gemarkung Bubesheim, wird hiermit zur Ortsstraße gewidmet und erhält damit die Eigenschaft einer öffentlichen Straße (Art. 6, Art. 3 Abs. 1 Nr. 3, i.V.m. Art. 58 Abs. 2 Nr. 3 BayStrWG).

01-04-2017/BAU einstimmig beschlossen  Ja 11  Nein 0  Anwesend 11  pers. Beteiligt 0 

 

 

4.    Fasanenstraße

Die Fasanenstraße mit der Fl.Nr. 151/36, Gemarkung Bubesheim, wird hiermit zur Ortsstraße gewidmet und erhält damit die Eigenschaft einer öffentlichen Straße (Art. 6, Art. 3 Abs. 1 Nr. 3, i.V.m. Art. 58 Abs. 2 Nr. 3 BayStrWG).

01-05-2017/BAU einstimmig beschlossen  Ja 11  Nein 0  Anwesend 11  pers. Beteiligt 0 

 

5.    Dohlenstraße

Die Dohlenstraße mit der Fl.Nr. 151/39, Gemarkung Bubesheim, wird hiermit zur Ortsstraße gewidmet und erhält damit die Eigenschaft einer öffentlichen Straße (Art. 6, Art. 3 Abs. 1 Nr. 3, i.V.m. Art. 58 Abs. 2 Nr. 3 BayStrWG).

01-06-2017/BAU einstimmig beschlossen  Ja 11  Nein 0  Anwesend 11  pers. Beteiligt 0 

 

6.    Untere Lache

Die Untere Lache mit den Fl.Nrn. 151/77, 151/53, 151/65, 151/9 und 151/27 Tfl., Gemarkung Bubesheim, wird hiermit zur Ortsstraße gewidmet und erhält damit die Eigenschaft einer öffentlichen Straße (Art. 6, Art. 3 Abs. 1 Nr. 3, i.V.m. Art. 58 Abs. 2 Nr. 3 BayStrWG).

01-07-2017/BAU einstimmig beschlossen  Ja 11  Nein 0  Anwesend 11  pers. Beteiligt 0 

 

 

7.    Verkehrsregelnde Maßnahmen

Die Grundstücke mit den Fl.Nrn. 151/4, 151/9, 151/65 und 151/73 Tfl., Gemarkung Bubesheim, werden nach der Widmung als Spielstraße mit Hilfe von Verkehrsschildern ausgewiesen.