Aufgrund des Beschlusses vom12.09.2016 wurde im Bereich der Flur-Nr. 265 die Bachböschung gemäht und der Hang bezüglich einer Hangabsicherung begutachtet.

Am 07.12.2016 fand durch Herrn Ritter vom Wasserwirtschaftsamt, Herrn Wendt vom Bauamt und Herrn Mandel vom Bauhof Kötz ein Ortstermin statt.

Es besteht derzeit kein Handlungsbedarf für eine Hangabsicherung, da die Böschung keine ersichtlichen Mängel aufweist.

Die vorhandenen Ausspülungen im Böschungsbereich könnten mit Flussbausteinen unterbaut werden. Die Verwaltung wird nach Beendigung der Mäharbeiten dem Gremium den Grenzverlauf der Böschung, den Sanierungsaufwand und eine Kostenschätzung vorlegen.

 

Es wäre anzuraten, die notwendigen Böschung und Bacharbeiten zwei Mal im Jahr durchzuführen um auch evtl. Schäden vorzeitig zu erkennen.