Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Anwesend: 11, Befangen: 0

Die Firma L&N Recycling GmbH hat beim Landratsamt Günzburg einen Antrag zur Genehmigung nach dem BImSchg zur Erweiterung des Betriebsgeländes gestellt. Aus immissionsschutzrechtlicher Sicht zur Minimierung möglicher Betriebsstörungen gegen Eingriffe Unbefugter muss das Betriebsgelände geschützt werden. Bedingt durch die vorgesehene Lärmschutzwand im nördlichen Bereich des Betriebsgeländes ist eine Verlegung des dort vorhandenen Schiebetors vorgesehen. Die Planung sieht seit Beginn an vor, dass das Tor auf Fl.-Nr. 1867 im Bereich der Grenze zu Fl.-Nr. 1868/1 erstellt wird und über das gemeindliche Grundstück Fl.-Nr. 1870/2 schließt. Künftig soll es nur noch diese Betriebszufahrt sowie eine zweite zur Weißenhorner Straße (bereits bestehend) geben. Bei der Prüfung des Antrags stellte sich heraus, dass die Widmung der Straße „An der Autobahn“ nur bis auf Höhe der nördlichen Grenzen von Fl.-Nrn. 1867 und 1866 reicht. Der südlich dieser Flucht gelegene Grundstücksbereich, der letztlich innerhalb des Tores in geschlossenem Zustand liegen würde, ist bislang von der Widmung nicht erfasst. Dies bedeutet, dass die Fl.-Nrn. 1866 und 1867 derzeit nicht an einer befahrbaren öffentlichen Verkehrsfläche anliegen.

 

Die öffentliche Fläche, ab dem das Tor angebracht werden soll, beträgt ca. 80m² (siehe Lageplan).

 

Das Landratsamt teilte mit, dass das Tor nur auf öffentlichem Grund angebracht werden kann, wenn die Gemeinde Bubesheim ihr Einverständnis dazu gibt.

 

Zur Realisierung könnte die Teilfläche an den Eigentümer der Fl.Nr. 1867, Gemarkung Bubesheim verkauft werden. Allerdings ist das Grundstück mit der Fl.Nr. 1866, Gemarkung Bubesheim dann nur noch an einem Grenzpunkt erschlossen. Aus diesem Grund müsste ein eingetragenes Geh- und Fahrtrecht zu Gunsten Flur-Nr. 1866, und für die Gemeinde gefordert werden.

 

Eine weitere Möglichkeit könnte die Verpachtung der Teilfläche an die Fa. L&N sein.

 

Der Gemeinderat verständigte sich auf eine Verpachtung des Teilgrundstückes. Der Pachtzeitraum soll 10 Jahre betragen. Das Pachtverhältnis wird automatisch verlängert, falls es nicht unter einer Einhaltung einer Frist gekündigt wird. Es erlischt, sobald das Pachtverhältnis der Firma L&N mit dem Eigentümer der Flur-Nr. 1867 nicht mehr besteht. Die Höhe der Pacht wird im nichtöffentlichen Teil beraten.


Beschluss:

Die Gemeinde Bubesheim verpachtet das südliche Teilstück der Flur-Nr. 1870/2 mit einer Fläche von ca. 80 m² an die Firma L+N Recycling GmbH zur Nutzung wie im Genehmigungsantrag zur Erweiterung des Betriebsgeländes beantragt.