Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0

a) Haushaltsreste:

Im Rahmen der Jahresrechnung ist über die Bildung von Haushaltseinnahmeresten und Haushaltsausgaberesten zu beschließen.

 

Haushaltseinnahmereste (HER):

Die Verwaltung schlägt die Bildung folgender HER vor:

 

Haushaltsstelle:           Bezeichnung:                                                  verfügbarer Ansatz:

6300.3521

Erschließungsbeiträge Blumenstraße

30.000,00 €

                                                                                                                 ----------------------

                                                                                                                       30.000,00 €

 

Die Bescheide hierzu wurden im Juli 2014 erlassen.

 

 

Haushaltsausgabereste (HER):

Nach § 19 KommHV-Kameralistik sind Ausgabenansätze im Vermögenshaushalt bis zur Fälligkeit der letzten Zahlung für Ihren Zweck verfügbar.

 

Die Verwaltung schlägt die Bildung folgender HAR vor:

 

Haushaltsstelle:           Bezeichnung:                                                  verfügbarer Ansatz:

6308.9591

Nebenkosten Von-Rehlingen-Straße

3.000,00 €

6310.9510

Verkehrsanlagen BG Untere Lache

56.600,00 €

7010.9535

Entwässerung BG Untere Lache

45.200,00 €

8150.9531

Wasserversorgung BG Untere Lache

4.420,19 €

                                                                                                                 ----------------------

                                                                                                                      109.220,19 €

 

 

Begründung: Im Jahr 2014 ist mit den Zahlungen zu rechnen.

 

Stand der derzeit in Anspruch genommenen Haushaltsreste:

6308.9591                   noch verfügbar

6310.9510                   noch teilweise verfügbar: Schlussrechnungen gingen letzte Woche ein

7010.9535                   noch teilweise verfügbar: Schlussrechnungen gingen letzte Woche ein

8150.9531                   noch teilweise verfügbar: Schlussrechnungen gingen letzte Woche ein

 

b) Jahresrechnung:

Nach Art. 102 Abs. 2 der Gemeindeordnung (GO) ist die Jahresrechnung nach deren Aufstellung dem Gemeinderat vorzulegen.

Frau Müller erläutert anhand des Rechenschaftsberichtes zur Jahresrechnung 2013 die Planabweichungen und Entwicklungen.

 

Nach Durchführung der örtlichen Prüfung und Aufklärung etwaiger Unstimmigkeiten hat der Gemeinderat nach Art. 102 Abs. 3 die Jahresrechnung 2013 alsbald, jedoch in der Regel bis zum 30.06.2015 festzustellen und über die Entlastung zu beschließen.

 

Gemeinderat Ritter schlägt vor, die nicht eingenommenen Beiträge aus dem Baugebiet Bubesheim Bauabschnitt II an Herrn Sachverständigen Weiss für die Kalkulation weiter zu geben. Ebenso regt er an, die Stundungen der Herstellbeiträge in der Kalkulation der Beiträge zu berücksichtigen.

3. Bürgermeister Sobczyk bittet um eine Aufstellung hinsichtlich der Wasser- und Abwasserverbräche und deren Kostensteigerungen.


Beschluss:

a) Haushaltsreste:

Der Gemeinderat stimmt der Bildung von folgenden Haushaltsresten

Haushaltsstelle:        Bezeichnung:                                                            verfügbarer Ansatz:

6300.3521

Erschließungsbeiträge Blumenstraße

30.000,00 €

6308.9591

Nebenkosten Von-Rehlingen-Straße

3.000,00 €

6310.9510

Verkehrsanlagen BG Untere Lache

56.600,00 €

7010.9535

Entwässerung BG Untere Lache

45.200,00 €

8150.9531

Wasserversorgung BG Untere Lache

4.420,19 €

zu.

 

 

 

Beschluss: 9-85-2014/KÄ einstimmig beschlossen  Ja 12  Nein 0

b) Jahresrechnung 2013:

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom Rechenschaftsbericht zur Jahresrechnung 2013. Die Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2013 wird dem Rechnungsprüfungsausschuss zur örtlichen Prüfung vorgelegt.