Sitzung: 15.09.2014 Gemeinderat Bubesheim
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0
a) Haushaltsreste:
Im Rahmen der Jahresrechnung ist über die Bildung von Haushaltseinnahmeresten und Haushaltsausgaberesten zu beschließen.
Haushaltseinnahmereste (HER):
Die Verwaltung schlägt die Bildung folgender HER vor:
Haushaltsstelle: Bezeichnung: verfügbarer
Ansatz:
6300.3521 |
Erschließungsbeiträge Blumenstraße |
30.000,00 € |
----------------------
30.000,00 €
Die Bescheide hierzu wurden im Juli 2014 erlassen.
Haushaltsausgabereste
(HER):
Nach § 19 KommHV-Kameralistik sind Ausgabenansätze im Vermögenshaushalt bis zur Fälligkeit der letzten Zahlung für Ihren Zweck verfügbar.
Die Verwaltung schlägt die Bildung folgender HAR vor:
Haushaltsstelle: Bezeichnung: verfügbarer
Ansatz:
6308.9591 |
Nebenkosten Von-Rehlingen-Straße |
3.000,00 € |
6310.9510 |
Verkehrsanlagen BG Untere Lache |
56.600,00 € |
7010.9535 |
Entwässerung BG Untere Lache |
45.200,00 € |
8150.9531 |
Wasserversorgung BG Untere Lache |
4.420,19 € |
----------------------
109.220,19 €
Begründung: Im Jahr 2014 ist mit den Zahlungen zu rechnen.
Stand der derzeit in Anspruch genommenen
Haushaltsreste:
6308.9591 noch verfügbar
6310.9510 noch
teilweise verfügbar: Schlussrechnungen gingen letzte Woche ein
7010.9535 noch teilweise verfügbar: Schlussrechnungen gingen letzte Woche ein
8150.9531 noch teilweise verfügbar: Schlussrechnungen gingen letzte Woche ein
b) Jahresrechnung:
Nach Art. 102 Abs. 2 der Gemeindeordnung (GO) ist die Jahresrechnung nach deren Aufstellung dem Gemeinderat vorzulegen.
Frau Müller erläutert anhand des Rechenschaftsberichtes zur Jahresrechnung 2013 die Planabweichungen und Entwicklungen.
Nach Durchführung der örtlichen Prüfung und Aufklärung etwaiger Unstimmigkeiten hat der Gemeinderat nach Art. 102 Abs. 3 die Jahresrechnung 2013 alsbald, jedoch in der Regel bis zum 30.06.2015 festzustellen und über die Entlastung zu beschließen.
Gemeinderat Ritter schlägt vor, die nicht eingenommenen Beiträge aus dem Baugebiet Bubesheim Bauabschnitt II an Herrn Sachverständigen Weiss für die Kalkulation weiter zu geben. Ebenso regt er an, die Stundungen der Herstellbeiträge in der Kalkulation der Beiträge zu berücksichtigen.
3. Bürgermeister Sobczyk bittet um eine Aufstellung hinsichtlich der Wasser- und Abwasserverbräche und deren Kostensteigerungen.
Beschluss:
a) Haushaltsreste:
Der Gemeinderat
stimmt der Bildung von folgenden Haushaltsresten
Haushaltsstelle: Bezeichnung: verfügbarer
Ansatz:
6300.3521 |
Erschließungsbeiträge
Blumenstraße |
30.000,00 € |
6308.9591 |
Nebenkosten
Von-Rehlingen-Straße |
3.000,00 € |
6310.9510 |
Verkehrsanlagen BG
Untere Lache |
56.600,00 € |
7010.9535 |
Entwässerung BG
Untere Lache |
45.200,00 € |
8150.9531 |
Wasserversorgung BG
Untere Lache |
4.420,19 € |
zu.
Beschluss: 9-85-2014/KÄ
einstimmig beschlossen Ja 12 Nein 0
b) Jahresrechnung
2013:
Der Gemeinderat nimmt
Kenntnis vom Rechenschaftsbericht zur Jahresrechnung 2013. Die Jahresrechnung
für das Haushaltsjahr 2013 wird dem Rechnungsprüfungsausschuss zur örtlichen
Prüfung vorgelegt.