Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 1, Anwesend: 9, Befangen: 0

Die Gemeinde Bubesheim hat für die Grundsteuer –A-, Grundsteuer –B- und die Gewerbesteuer einen einheitlichen Hebesatz von 300 v. H. Dieser Hebesatz hat Bestand nachweislich bis ins Jahr 1963.

 

Aufgrund der Anhebung der fiktiven Hebesätze in den Finanzausgleichsgesetzen der Länder sind die Kommunen angehalten, die Hebesätze anzupassen. Die Hebesätze sind sowohl Grundlage für die Berechnung von Zuschüsse als auch für die Kreisumlage.

 

Eine weitere Problematik ergibt sich auf Grund des unterschiedlichen Hebesatzes auf dem Gelände des Zweckverbandes AREAL PRO. Hier sind außer der Gemeinde Bubesheim auch die Städte Leipheim und Günzburg beteiligt. Beide Städte haben höhere Hebesätze, und somit ein anderes Steueraufkommen.

Aufgrund der Konstellation hinsichtlich des Geländes des AREAL PRO kann es bei Firmen, die über zwei Gemarkungen eine Betriebsstätte errichten zu Problemen kommen, wenn die Hebesätze nicht gleich hoch sind.

 

Die Verwaltung empfiehlt die Anpassung der Hebesätze.

 

Die zuletzt für das Kalenderjahr 2015 veröffentlichten vergleichbaren Landesdurchschnittshebesätze lauten wie folgt:

 

Gemeindegrößenklasse

Grundsteuer

Gewerbesteuer

 

A

v.H.

B

v.H.

 

v. H.

10.000

-

19.999

336,8

331,0

317,6

5.000

-

9.999

334,5

329,3

326,1

3.000

-

4.999

334,9

328,0

329,8

2.000

-

2.999

351,2

338,9

328,0

1.000

-

1.999

362,3

344,1

318,3

unter

-

1.000

390,1

357,4

315,3

 

Die Realsteuerhebesätze im Landkreis Günzburg sehen wie folgt aus:

 

Realsteuerhebesätze 2016 der Gemeinden des Landkreises Günzburg

 

Grundsteuer A

Grundsteuer B

Gewerbesteuer

 

v.H.

v.H.

v.H.

Aichen

410

380

320

Aletshausen

400

350

310

Balzhausen

370

330

310

Bibertal

300

300

300

Breitenthal

400

350

325

Bubesheim

300

300

300

Burgau

310

310

330

Burtenbach

370

370

330

Deisenhausen

500

400

320

Dürrlauingen

310

310

310

Ebershausen

400

350

315

Ellzee

400

400

330

Günzburg

320

310

320

Gundremmingen

150

150

240

Haldenwang

310

310

300

Ichenhausen

310

310

320

Jettingen-Scheppach

330

330

310

Kammeltal

400

400

300

Kötz

300

300

320

Krumbach

375

375

335

Landensberg

310

310

310

Leipheim

320

320

320

Münsterhausen

400

320

300

Neuburg

420

380

300

Offingen

280

280

300

Rettenbach

350

350

320

Röfingen

315

315

315

Thannhausen

340

340

330

Ursberg

300

290

300

Waldstetten

350

350

310

Waltenhausen

450

375

300

Wiesenbach

430

350

310

Winterbach

350

350

320

Ziemetshausen

390

390

310

Durchschnittshebesätze

352,06

333,97

311,47

im Landkreis Günzburg

 

Folgende Einnahmen würden sich durch die Erhöhung für die Gemeinde Bubesheim ergeben:

 

Hebesatz

Grundsteuer A

300

10.000 EUR

310

10.400 EUR

320

10.700 EUR

 

 

Hebesatz

Grundsteuer B

300

148.700 EUR

310

153.700 EUR

320

158.600 EUR

 

 

Hebesatz

Gewerbesteuer

300

600.000 EUR

310

620.000 EUR

320

640.000 EUR

 

Der durchschnittliche Messbetrag für ein Einfamilienhaus liegt bei ca. 37 € für ein Zweifamilienhaus bei ca. 70 €.


Beschluss:

Die Gemeinde Bubesheim beschließt die Hebesätze für die Grundsteuer –A-, Grundsteuer –B- und Gewerbesteuer ab dem 01.01.2017 auf 320 v. H. festzusetzen.