Sitzung: 07.11.2016 Gemeinderat Bubesheim
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Anwesend: 11, Befangen: 0
Es wird Bezug auf die am 06.06.2016 beschlossene Satzung
über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen der
gemeindlichen Feuerwehr genommen.
Demnach sind auch für Verkehrssicherungsmaßnahmen durch die Feuerwehr bei
Veranstaltungen durch Vereine und Kirchen für kulturelle Zwecke Kostenbescheide
zu erlassen.
Derzeit wird die
geleistete Feuerwehrleistung bei Veranstaltungen des SC Bubesheim als Zuschuss
an den Feuerwehrverein geleistet. Das Gremium war sich einig, dass dieser
Zuschuss der gemeindlichen Feuerwehr und nicht dem Verein zusteht. Gemeinderat
Zeiser stellte den Antrag, dass der Empfänger solcher Zuschüsse zukünftig im
Gemeinderat behandelt werden soll.
Beschluss:
Der
Gemeinderat beschließt bei Inanspruchnahme der Freiwilligen Feuerwehr Bubesheim
durch Vereine und Kirchen, innerhalb des Gemeindegebietes aufgrund kulturellen
Anlässen keine Gebühren zu erheben.