Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Anwesend: 11, Befangen: 0

Es wird Bezug auf die am 06.06.2016 beschlossene Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen der gemeindlichen Feuerwehr genommen.

Demnach sind auch für Verkehrssicherungsmaßnahmen durch die Feuerwehr bei Veranstaltungen durch Vereine und Kirchen für kulturelle Zwecke Kostenbescheide zu erlassen.

 

Derzeit wird die geleistete Feuerwehrleistung bei Veranstaltungen des SC Bubesheim als Zuschuss an den Feuerwehrverein geleistet. Das Gremium war sich einig, dass dieser Zuschuss der gemeindlichen Feuerwehr und nicht dem Verein zusteht. Gemeinderat Zeiser stellte den Antrag, dass der Empfänger solcher Zuschüsse zukünftig im Gemeinderat behandelt werden soll.


Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt bei Inanspruchnahme der Freiwilligen Feuerwehr Bubesheim durch Vereine und Kirchen, innerhalb des Gemeindegebietes aufgrund kulturellen Anlässen keine Gebühren zu erheben.