Sitzung: 07.11.2016 Gemeinderat Bubesheim
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Anwesend: 10, Befangen: 0
Bei der derzeit
wirksamen Beitrags- und Gebührensatzung zur WAS der Gemeinde Bubesheim
(BGS-EWS) vom 19.01.2005 mit ihrer letzten Änderung vom 20.01.2014 wird gemäß §
5 Abs. 4 bei sonstigen unbebauten Grundstücken ein Viertel der
Grundstücksfläche und bei unbebauten übergroßen Grundstücken ein Fünftel der
Grundstücksfläche als Geschoßfläche angesetzt. Diese Regelung begünstigt
unbebaute übergroße Grundstücke und verstößt gegen den Gleichheitsgrundsatz.
Dies führt zur Teilnichtigkeit.
In dem beiliegenden
Entwurf wurde diese Regelung entsprechend der Mustersatzung geändert. Die
Änderung wurde rot hervorgehoben.
Gleichzeitig wurde
der gesamte Beitragsteil der Mustersatzung angepasst.
Der Beitragsteil ist
neu zu erlassen.
Beschluss:
Der Gemeinderat Bubesheim
erlässt den Beitragsteil der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung
(BGS-WAS) wie vorgelegt.