Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Anwesend: 10, Befangen: 0

Bei der derzeit wirksamen Beitrags- und Gebührensatzung zur WAS der Gemeinde Bubesheim (BGS-EWS) vom 19.01.2005 mit ihrer letzten Änderung vom 20.01.2014 wird gemäß § 5 Abs. 4 bei sonstigen unbebauten Grundstücken ein Viertel der Grundstücksfläche und bei unbebauten übergroßen Grundstücken ein Fünftel der Grundstücksfläche als Geschoßfläche angesetzt. Diese Regelung begünstigt unbebaute übergroße Grundstücke und verstößt gegen den Gleichheitsgrundsatz. Dies führt zur Teilnichtigkeit.

 

In dem beiliegenden Entwurf wurde diese Regelung entsprechend der Mustersatzung geändert. Die Änderung wurde rot hervorgehoben.

 

Gleichzeitig wurde der gesamte Beitragsteil der Mustersatzung angepasst.

 

Der Beitragsteil ist neu zu erlassen.


Beschluss:

Der Gemeinderat Bubesheim erlässt den Beitragsteil der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung (BGS-WAS) wie vorgelegt.