Beschluss: einstimmig beschlossen

Der Gemeinderat Kötz hat in der Sitzung vom 05.12.2023 beschlossen, dass die Verwaltung eine Plakatierungsverordnung entwerfen soll. Die Verwaltung hat eine solche Verordnung in der vorliegenden Fassung ausgearbeitet. Sie hat sich dabei unter Berücksichtigung der Bedürfnisse der Gemeinde Kötz eng an die Vorschläge des Bayerischen Gemeindetags sowie die bestehenden Plakatierungsverordnungen der Nachbarkommunen gehalten. Die Verwaltung bittet den Gemeinderat, die einzelnen Punkte der Verordnung zu genehmigen und Änderungsvorschläge anzubringen.

 

Im Zusammenhang mit der Wahlplakatierung wurde in Vorfeld bereits entschieden, dass mobile Plakatwände für die jeweiligen Wahlperioden zu Verfügung gestellt werden. Die Verwaltung schlägt insgesamt sechs Stück vor: Drei für Großkötz, zwei für Kleinkötz und eine für Ebersbach. Es wurden mögliche Aufstellpositionen in der Anlage erörtert, die der Gemeinderat auf sechs Stellplätze (Großkötz 3, Kleinkötz 2 und Ebersbach 1) einschränken soll.

 

Es wird außerdem vorgeschlagen, die Plakatwände in den Maßen 3x2 m vom Bauhof anfertigen zu lassen, da die Anschaffung von fertigen Tafeln unverhältnismäßig hoch ist.

 

Die Vorsitzende erläuterte kurz, dass die mobilen Plakatwände jederzeit abgebaut werden können, bzw. versetzt werden können.

 

Nach kurzer Diskussion im Gremium wurde festgelegt, dass der vorgeschlagene Standort in Ebersbach verschoben werden soll. Der neue Standort ist neben der Bushaltestelle in Ebersbach.

 

In Kleinkötz fällt der Standort in der Schlossstraße weg.


Beschluss:

Der Gemeinderat Kötz erlässt die Plakatierungsverordnung in der vorliegenden Fassung. Er stimmt der Anfertigung von sechs 3x2 m großen mobilen Plakatwänden durch den Bauhof zu und hat die Stellplätze festgelegt.