Beschluss: einstimmig beschlossen

Am 09. Juni 2024 findet die Europawahl statt. Die Gemeinde Kötz wird in 3 allgemeine Stimmbezirke (1 Wahllokal pro Ortsteil) und 2 Briefwahlbezirke eingeteilt.

Für die ehrenamtlich tätigen Wahlvorstandsmitglieder kann gemäß § 10 Abs. 2 der Europawahlordnung ein Erfrischungsgeld von je 35,00 € für den Vorsitzenden und je 25,00 € für die übrigen Mitglieder gewährt werden. Den Gemeinden bleibt es jedoch vorbehalten, die Höhe des Erfrischungsgeldes festzulegen. Weiterhin können die Kommunen beschließen, dass das Erfrischungsgeld entweder in einheitlicher Höhe oder gestaffelt nach Funktion gezahlt wird.

 

In der letzten Landtags- und Bezirkswahl 2023 wurde das Erfrischungsgeld auf 50,00 € festgesetzt. Dieser Betrag sollte für alle anstehenden Wahlen so übernommen werden.

 

 

Die Vorsitzende teilt mit, dass eventuell bei der anstehenden Kommunalwahl (2026) mit einer weiteren Erhöhung des Erfrischungsgeldes zu rechnen ist, da der Aufwand und der Umfang dieser Wahl umfangreicher ist.


Beschluss:

Die ehrenamtlich tätigen Mitglieder der Wahlvorstände erhalten für ihren Einsatz bei der Europawahl am 09. Juni 2024 und zukünftigen Wahlen ein einheitliches Erfrischungsgeld in Höhe von 50,00 €.