Beschluss: einstimmig beschlossen

Der Gemeinderat hat am 03.11.2020 die freiraumplanerische Leistung zur Umgesaltung des nordwestlichen Grabfeldes am Friedhof in Großkötz zu einem Angebotspreis in Höhe von 12.180,00 €, brutto vergeben. Bei der Angebotsabgabe waren 16 % MwSt. Rechtsgrundlage. Die Schlussrechnung endet mit 14.994,00 €. Grund hierfür ist die Erhöhung der anrechenbaren Kosten auf 71.207,25 €. Im Angebot waren die Herstellungskosten für die Urnenstelen nicht berücksichtigt. Die Leistung wurde vom Architekt erbracht. Aus diesem Grund bittet die Verwaltung die Schlussrechnung festzustellen.

Die anrechenbaren Kosten für die Landschaftsbauarbeiten sind wurden im Angebot mit 56.000 € veranschlagt bei der Schlussrechnung wurden 50.007,25 € zugrunde gelegt. Beim ermittelten Grundhonorar wurde von 15.412,07 € auf 15.000 € gerundet.


Beschluss:

Der Gemeinderat Kötz stellt die Schlussrechnung des Landschaftsarchitekten Detlef Barth für die Umgestaltung des Grabfeldes beim Friedhof Großkötz mit einer Höhe von 14.994,00 € fest.