Beschluss: zurückgestellt

Das Gremium wünschte bei der Sanierung des Einmündungsbereiches Ebersbacher Str. die Gegenüberstellung Asphalt – Pflaster.

 

Variante 1

Die Kosten für die Erneuerung der Teilfläche Pflaster belaufen sich auf geschätzte Kosten in Höhe von 55.105,33 €, brutto.

Die Variante umfasst den Ausbau der best. Pflasterfläche mit

einer Größe von ca. 100 m² mit einer Tiefe von ca. 7,5 m ab

dem Fahrbahnrand der Hauptstraße/B16 (= ca. bis zum

Radiusende) einschl. Nachverdichtung des Unterbaus und

Anpassung der Höhen der bestehenden Straßensinkkästen.

Die Erneuerung der Randbefestigungen (Bordsteine) ist nicht

vorgesehen.

Zusätzlich werden jedoch 3 Leerrohre DN 110 (Querung

Ebersbacher Straße parallel zur Hauptstraße) berücksichtigt.

 

Variante 2

Die Kosten für die Änderung Pflasterfläche in Asphaltfläche belaufen sich auf geschätzte Kosten in Höhe von 91.274,19  €, brutto.

Diese Variante umfasst den Ausbau der gesamten best.

Pflasterfläche mit einer Größe von ca. 180 m² einschl.

Nachverdichtung des Unterbaus, Ausbau und Anpassung der

Bordsteine, Erneuerung der Gehwege und Anpassung der

Höhen der bestehenden Straßensinkkästen, sowie Ergänzung

von zwei Sinkkästen.

Zusätzlich werden 3 Leerrohre DN 110 (Querung Ebersbacher

Straße parallel zur Hauptstraße) berücksichtigt,

 

Entsprechend der Besprechung mit dem SBA vor Ort wurde für die Umsetzung der Maßnahme eine 3-phasige Ampel berücksichtigt. In den Kosten sind auch Ansätze für die Entsorgung von Aushubmaterial enthalten, die aber in Abhängigkeit der Belastung sowohl nach oben, als auch nach unten variieren können.

 

Für die Variante 2 ist zwingend eine Vermessung erforderlich. Hierfür haben wir bereits ein Angebot angefordert. Die Größenordnung liegt bei ca. 800,- € brutto.

 

Die Ingenieurkosten sind abhängig von der gewählten Variante und liegen bei ca. 12 % der anrechenbaren Kosten.

 

Gemeinderat Ritter bemängelte die Kostenaufstellung im Hinblick auf die Vergleichbarkeit. Beim Asphalt wird der Unterbau neu gemacht, bei den Pflasterarbeiten nicht.

 

Der Tagesordnungspunkt wird zur nächsten Sitzung vertagt. Eine angepasste Kostenaufstellung soll angefordert werden. Herr Habersetzer vom Ingenieurbüro Degen soll zu dieser Sitzung geladen werden.