Sitzung: 05.12.2023 Gemeinderat Kötz
Beschluss: zurückgestellt
Das Gremium wünschte bei der Sanierung des Einmündungsbereiches Ebersbacher Str. die Gegenüberstellung Asphalt – Pflaster.
Variante 1
Die Kosten für die Erneuerung der Teilfläche Pflaster belaufen sich auf geschätzte Kosten in Höhe von 55.105,33 €, brutto.
Die
Variante umfasst den Ausbau der best. Pflasterfläche mit
einer
Größe von ca. 100 m² mit einer Tiefe von ca. 7,5 m ab
dem
Fahrbahnrand der Hauptstraße/B16 (= ca. bis zum
Radiusende)
einschl. Nachverdichtung des Unterbaus und
Anpassung
der Höhen der bestehenden Straßensinkkästen.
Die
Erneuerung der Randbefestigungen (Bordsteine) ist nicht
vorgesehen.
Zusätzlich
werden jedoch 3 Leerrohre DN 110 (Querung
Ebersbacher Straße parallel zur Hauptstraße)
berücksichtigt.
Variante 2
Die Kosten für die Änderung Pflasterfläche in Asphaltfläche belaufen sich auf geschätzte Kosten in Höhe von 91.274,19 €, brutto.
Diese
Variante umfasst den Ausbau der gesamten best.
Pflasterfläche
mit einer Größe von ca. 180 m² einschl.
Nachverdichtung
des Unterbaus, Ausbau und Anpassung der
Bordsteine,
Erneuerung der Gehwege und Anpassung der
Höhen
der bestehenden Straßensinkkästen, sowie Ergänzung
von
zwei Sinkkästen.
Zusätzlich
werden 3 Leerrohre DN 110 (Querung Ebersbacher
Straße parallel zur Hauptstraße) berücksichtigt,
Entsprechend der Besprechung mit dem SBA vor Ort wurde für
die Umsetzung der Maßnahme eine 3-phasige Ampel berücksichtigt. In den Kosten
sind auch Ansätze für die Entsorgung von Aushubmaterial enthalten, die aber in
Abhängigkeit der Belastung sowohl nach oben, als auch nach unten variieren
können.
Für die Variante 2 ist zwingend eine Vermessung erforderlich. Hierfür haben wir bereits ein Angebot angefordert. Die Größenordnung liegt bei ca. 800,- € brutto.
Die Ingenieurkosten sind abhängig von der gewählten Variante und liegen bei ca. 12 % der anrechenbaren Kosten.
Gemeinderat Ritter
bemängelte die Kostenaufstellung im Hinblick auf die Vergleichbarkeit. Beim
Asphalt wird der Unterbau neu gemacht, bei den Pflasterarbeiten nicht.
Der
Tagesordnungspunkt wird zur nächsten Sitzung vertagt. Eine angepasste
Kostenaufstellung soll angefordert werden. Herr Habersetzer vom Ingenieurbüro
Degen soll zu dieser Sitzung geladen werden.