Beschluss: einstimmig beschlossen

Der Gemeinderat der Gemeinde Bibertal hat in seiner Sitzung am 20.06.2023 den Aufstellungsbeschluss für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Solarpark Bibertal – Echlishausen nach § 12 Abs. 2 BauGB gefasst.

 

Ziel der Planung

Das vorliegende Bauleitplanverfahren soll das Vorhaben bauplanungsrechtlich absichern und die Voraussetzungen für eine großflächige Nutzung der Solarenergie für eine umweltfreundliche Stromerzeugung mittels Photovoltaik schaffen.

 

Geltungsbereich

Der räumliche Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit einer Fläche von ca. 12,6 ha umfasst die Flurstücke Nr. 524, Nr. 525, Nr. 527/4, Nr. 528, Nr. 533 sowie Nr. 531 und befindet sich im Westen der Gemarkung Echlishausen. Mittig des Geltungsbereiches verläuft ein Wirtschaftsweg in nordsüdlicher Richtung.

 

Die Lage des Geltungsbereichs ergibt sich zudem aus der beigefügten Karte und ist mit einer schwarz gestrichelten Linie umrandet (Abbildung unmaßstäblich).

 

 


Beschluss:

Der Gemeinderat Kötz nimmt den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Solarpark Bibertal – Echlishausen“ zur Kenntnis. Einwände und Anregungen werden nicht erhoben.