Nach Art. 40 Abs. 1 und Art. 26 Abs. 1 KommZG i.V. m. 102 Abs. 2 der Gemeindeordnung (GO) ist die Jahresrechnung nach deren Aufstellung dem Gemeinderat bzw. der Gemeinschaftsversammlung vorzulegen.

 

a) Haushaltsreste:

 

Im Rahmen der Jahresrechnung ist über die Bildung von Haushaltseinnahmeresten und Haushaltsausgaberesten zu beschließen.

 

Für das Haushaltsjahr 2022 wurden keine Haushaltseinnahmereste (HER) und keine Haushaltsausgabereste (HAR) gebildet:

 

b) Jahresrechnung:

 

 

Verwaltungshaushalt

Vermögenshaushalt

Gesamt

Haushaltsansatz

1.110.850 EUR

201.000 EUR

1.311.850 EUR

Rechnungsergebnis

1.179.783 EUR

195.405 EUR

1.375.189 EUR

Veränderung

6,21 %

-2,78 %

4,83 %

 

Die Haushaltsstelle 0.0200.6300 u.a. Stellenausschreibungen wurde um 1.142,42 EUR überschritten.

Die Haushaltsstelle 0.0200.6322 EDV-Kosten (Digitalisierung) wurde um insgesamt 7.942,77 EUR überschritten. Der Ansatz war hier zu niedrig.

Beide Haushaltsstellen konnten über den Gesamthaushalt nicht ausgeglichen werden und werden als Überschreitungen definiert.

 

Die restlichen Überschreitungen wurden im Rahmen der Deckungsringe und der Deckungsreserve ausgeglichen.

 

Nach Durchführung der örtlichen Rechnungsprüfung und Aufklärung etwaiger Unstimmigkeiten hat die Gemeinschaftsversammlung alsbald, das Jahresergebnis festzustellen und über die Entlastung zu beschließen.

 

 

a) Haushaltsreste:

Die Gemeinschaftsversammlung nimmt davon Kenntnis, dass keine Haushaltsreste für 2022 gebildet wurden.

 

b) Jahresrechnung

Die Gemeinschaftsversammlung nimmt Kenntnis von der Jahresrechnung 2022 und dem Rechenschaftsbericht 2022.

 

Die Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2022 wird dem Rechnungsprüfungsausschuss zur örtlichen Prüfung vorgelegt.