Sitzung: 20.11.2023 Gemeinderat Bubesheim
Beschluss: einstimmig beschlossen
Das Plangebiet liegt im Süden der Stadt Günzburg innerhalb
des bestehenden Gewerbegebiets Deffingen und wird von der Alois-Mengele-Straße
erschlossen.
Auf Antrag
des Vorhabenträgers des Bebauungsplan Nr. 82 „Gewerbepark Deffingen – ehem.
Mengelewerk V“ vom 30.08.2022 wird ein Vorhaben- und Erschließungsplan mit
vorhabenbezogenem Bebauungsplan gemäß §12 Abs.3 a Baugesetzbuch aufgestellt.
Mit der
Aufstellung verfolgt die Stadt Günzburg folgendes Planungsziel:
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Schaffung einer Gewerbefläche, welche durch ein nachhaltiges
und funktionales Nutzungskonzept langfristige Ansiedlungen von ortsansässigen
Unternehmen ermöglicht.
Auswirkungen der Planung sind:
·
Reaktivierung einer Gewerbebrachfläche und die Umwandlung
landwirtschaftlicher Fläche in Gewerbefläche
Folgende umweltbezogenen Informationen liegen bereits vor:
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GFN Umweltplanung: Artenschutzprüfung
·
DR. GRUSCHKA Ingenieurgesellschaft mbH: Schallgutachten
·
CDM Smith: Geotechnischer Bericht
Beschluss:
Der Gemeinderat Bubesheim
nimmt von der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 82
„Gewerbepark Deffingen – ehemaliges Mengelewerk V“ der Stadt Günzburg zur
Kenntnis. Einwände und Anregungen werden nicht erhoben.