Beschluss: einstimmig beschlossen

Der Stadtrat beschloss am 27.02.2023, für das oben bezeichnete Gebiet einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan aufzustellen. Betroffen sind die Grundstücke Fl.Nrn. 500, 482/2, 482/3 sowie die Teilfläche des Grundstückes mit der Fl.Nr.482 Gemarkung Deffingen.

 

Das Plangebiet liegt im Süden der Stadt Günzburg innerhalb des bestehenden Gewerbegebiets Deffingen und wird von der Alois-Mengele-Straße erschlossen.

Auf Antrag des Vorhabenträgers des Bebauungsplan Nr. 82 „Gewerbepark Deffingen – ehem. Mengelewerk V“ vom 30.08.2022 wird ein Vorhaben- und Erschließungsplan mit vorhabenbezogenem Bebauungsplan gemäß §12 Abs.3 a Baugesetzbuch aufgestellt.

Mit der Aufstellung verfolgt die Stadt Günzburg folgendes Planungsziel:

·         Schaffung einer Gewerbefläche, welche durch ein nachhaltiges und funktionales Nutzungskonzept langfristige Ansiedlungen von ortsansässigen Unternehmen ermöglicht.

 

Auswirkungen der Planung sind:

·         Reaktivierung einer Gewerbebrachfläche und die Umwandlung landwirtschaftlicher Fläche in Gewerbefläche

 

Folgende umweltbezogenen Informationen liegen bereits vor:

·         GFN Umweltplanung: Artenschutzprüfung

·         DR. GRUSCHKA Ingenieurgesellschaft mbH: Schallgutachten

·         CDM Smith: Geotechnischer Bericht

 


Beschluss:

Der Gemeinderat Bubesheim nimmt von der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 82 „Gewerbepark Deffingen – ehemaliges Mengelewerk V“ der Stadt Günzburg zur Kenntnis. Einwände und Anregungen werden nicht erhoben.