Beschluss: einstimmig beschlossen

Der Umwelt-, Grundstücks-, Bau- und Innenstadt-Ausschuss (UGBI) des Stadtrats der Stadt Leipheim hat am 20.09.2023 beschlossen, den Entwurf der 13. Änderung des Flächennutzungsplanes „Erweiterung der Konzentrationsflächen für Photovoltaik-Freifläche Am Lächle, Gemarkung Leipheim“ in der Fassung vom 20.09.2023 sowie den Entwurf des Bebauungsplanes für den Bereich „SO PV Am Lächle“ gemäß § 3 Abs. 2 BauGB der Öffentlichkeitsbeteiligung zu unterziehen.

 

Das Plangebiet befindet sich westlich der Tank- und Rastanlage der Bundesautobahn A 8 am Hauptstattweg. Der künftige Geltungsbereich umfasst die Grundstücke Fl.-Nrn. 2794/1, 2794/2, 2795/1, 2796/1, 2797/1, 2815/1 und 2816/1, Gemarkung Leipheim.

 

        

 

Planungsziel ist die Ausweisung eines Sondergebietes für eine Photovoltaik-Freiflächenanlage.

Mit dem Bebauungsplan werden auf Ebene der verbindlichen Bauleitplanung die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Ansiedlung einer PV-Anlage auf einer landwirtschaftlichen Nutzfläche geschaffen.

 

Der UGBI-Ausschuss hat in der Sitzung vom 20.09.2023 den Entwurf des Flächennutzungsplanes sowie des Bebauungsplanes gebilligt.

 


Beschluss:

Der Gemeinderat Bubesheim nimmt den Entwurf der 13. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie den Entwurf zur Änderung des Bebauungsplanes „SO PV Am Lächle“ der Stadt Leipheim zur Kenntnis. Einwände und Anregungen werden nicht erhoben.