Beschluss: einstimmig beschlossen

Nach der Novellierung des Art. 8 Abs. 5 Bayerisches Feuerwehrgesetz beantragt die Freiwillige Feuerwehr Kleinkötz die Schaffung eines zweiten stellvertretenden Kommandanten

(3. Kommandant).

 

Dieses Amt könnte ab der nächsten Periode 2024-2029 eingeführt werden.

 

Als Begründung wurde eine homogenere Aufgaben- und Verantwortungsverteilung aufgrund gestiegener Anforderungen genannt.

 

Bei der FFW Großkötz besteht dieses Amt seit der aktuellen Periode 2021-2027.


Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt ab der Amtsperiode 2024-2029 die Schaffung eines weiteren stellvertretenden Kommandanten (3. Kommandant) für die Freiwillige Feuerwehr Kleinkötz.