Die Gemeinde Kötz hat mit den Gemeinden Kammeltal und Bibertal ein gemeinsames Rechtsanwaltsbüro beauftragt.

 

Es wird zum Raumordnungsverfahren eine gemeinsame Stellungnahme abgegeben.

 

Die Gemeinden Kötz, Kammeltal und Bibertal handeln im Schulterschluss und begrüßen grundsätzlich den Neubau der Bahnlinie Ulm – Augsburg als zukunftsträchtiges Projekt im Sinn der Mobilitäts- und Energiewende.

 

Aus Sicht der Gemeinden akzeptabel ist jedoch nur die Trasse „Violett“, also der entlang der Autobahn A 8 verlaufende Trassierungsraum als nördlichste zur Raumordnung beantragte Variante.

 

Nur dieser dem Grundsatz der Bündelung von Infrastruktureinrichtungen entsprechende Ansatz ist raumverträglich. Die übrigen 3 Planungsvarianten werden ohne Wenn und Aber abgelehnt.

 

Hierfür sind folgende Gründe maßgeblich:

 

2.1.

Die Konzentrierung der Verkehrswege Autobahn und Schnellbahn vermeidet die Trennung der Gemeindegebiete; kein Ortsteil wird von einem anderen Ortsteil abgetrennt.

 

Alle Wegverbindungen bleiben erhalten. Insbesondere wäre die Gemeinde Kammeltal durch die abgelehnten Trassen im Bereich des Ortsteils Hammerstetten massiv von der Trennung dieses Ortsteils vom übrigen Gemeindegebiet betroffen.

 

Die Trasse „Violett“ ist zu dem unter dem Aspekt des Lärmschutzes für die Bevölkerung der 3 Gemeinden erheblich günstiger, als die 3 Alternativ-Trassen.

 

2.2.

Die Trassenbündelung von Autobahn A 8 und Bahnstrecke bewahrt das ländliche Landschaftsbild und das ökologisch wertvolle Günztal wird an einer Stelle durchquert, die schon heute im erschlossenen Gebiet (A 8, Industriegebiet Deffingen) liegt.

 

Die Trassenbündelung berücksichtigt, dass die größten Gewerbegebiete in unmittelbarer Nähe der Neubaustrecke „Violett“ liegen. Auf schnellstem Weg können Güter von der Straße auf die Schiene verlagert und die Güterlogistik Schiene-Straße optimiert werden.

 

Der bei Ebersbach-Hochwang geplante Überholbahnhof ist für die Bevölkerung nicht akzeptabel. Vorgeschlagen wird, den aus der Zunahme des Güterverkehrs resultierenden Überholbahnhof im Landkreis Günzburg beim Legoland als Regionalbahnhof auszubilden. Mit der Anbindung von Legoland an die Bahn kann ein Mehrwert für die Region gelingen.

 

2.3.

Die Trassenbündelung ist deshalb landschaftlich signifikant verträglicher, da die Trasse „Violett“ überwiegend im Einschnitt liegt und dort keine Brücken- und Dammlagen entstehen.

 

Vermieden wird der Eingriff in bislang unberührte Landschaft.

 

Dieser Bereich stellt eine Rückzugsmöglichkeit für die Wildtiere dar. Aufgrund Topographie und Lage sind die bejagbaren Flächen bzw. Wildtierlebensräume sehr klein; eine weitere Reduzierung verbietet sich. Insbesondere im Bereich der Trassenvarianten „Türkis“ und „Blau-grün“ liegt eine große Fläche, die von den Waldtieren als Rückzugsort angenommen wird.

 

Zudem ist durch eine Untersuchung belegt, dass im Bereich der blau-grünen Trassenführung ein sehr hohes Weißstorch-Aufkommen vorliegt. Auch diesen Lebensraum gilt es zu schützen.

 

Die geforderte Trasse „Violett“ ermöglicht außerdem, bestehende Wildbrücken entlang der Autobahn A 8 fortzusetzen und den unfallfreien Wildwechsel zu gewährleisten.

 

2.4.

Bei den abgelehnten 3 Trassenvarianten kommt hinzu der Flächenfraß mit Zerstörung besten und wertvollsten Kulturlandes.

 

Bei der Trasse „Violett“ wir mit ca. 45 ha die geringste landwirtschaftliche Nutzfläche in Anspruch genommen. Die übrigen Varianten benötigen erheblich größere Flächen.

 

Für die Landwirte der wichtige Effekt, zahlreiche bei den übrigen 3 Varianten entstehende Umwege zu vermeiden.

 

2.5.

Gegen die 3 abgelehnten Trassenvarianten spricht auch der Gesichtspunkt der Sicherheit und Rettung aus Notlagen.

 

Im Unterschied zu der geforderten Trasse „Violett“ werden hier Tallagen mit Brückenbauwerken überspannt. Kommt es auf den Brücken zu einem Notfall, z.B. Defekt des Triebkopfes, sind die örtlichen Feuerwehren gefordert.

 

Die Gemeinden Bibertal, Kammeltal und Kötz sind ländlich geprägte Kommunen. Deren Feuerwehr ist personell und materiell nicht in der Lage, Hilfe zu leisten bei Zugunglücken auf den in großer Höhe geführten Brücken. Für eine Rettung aus diesen Höhen sind die Ortsfeuerwehren nicht ausgebildet und ausgestattet.

 

 

Der Gemeinderat nahm die Stellungnahme zur Kenntnis.