Beschluss: einstimmig beschlossen

Für das Grundstück Am Tower 8 in Leipheim auf dem Areal Pro Gelände (Fl. Nr. 369/52, Gemarkung Bubesheim) wurde ein Bauantrag für den Neubau einer Produktionsanlage für Paniermehle mit Produktions-, Verpackungs-, und Versandhalle, Siebturm, Lagersilogebäude, Werkstatt und Sozialräumen eingereicht.

 

Die Bauherren stellen nun einen Antrag auf Abweichung (nach §5 StS) von der örtlichen Stellplatzsatzung bei der Gemeinde Bubesheim, da die Stellplätze, die nach der Satzung hergestellt werden müssten, nicht im Verhältnis zu der Nutzung des Betriebes stehen.

 

 

Antrag:

 

Abweichend von der Festlegung der Satzung über die Anzahl, die Ablöse und die Gestaltung von Stellplätzen (Stellplatzsatzung – StS) der Gemeinde Bubesheim, werden hinsichtlich der zusätzlichen Stellplätze für Besucher bei einem Industriebetrieb gemäß Anlage zu § 2 Abs. 1 StS Ziffer 5.1 Spalte 4 (ermittelt über einen Richtzahlenschlüssel) für etwaige Besucherverkehre pauschal zwei Stellplätze geschaffen.

 

Begründung:

 

Zwischen der nach Anlage zu § 2 Abs.   StS 5.1 Spalte 4 über einen Richtzahlenschlüssel ermittelte Anzahl (basierend auf der Nutzfläche) für zusätzliche Stellplätze für Besucher und dem tatsächlichen Bedarf besteht ein offensichtliches Missverhältnis.

Erforderlich wären demnach deutlich mehr als 100 Stellplätze.

Faktisch ist jedoch mit nahezu keinem Besucherverkehr zu rechnen.

 

Bei dem Industriebetrieb handelt es sich um einen Betrieb der Nahrungsmittelproduktion mit hohen Hygieneanforderungen.

Besucher bzw. betriebsfremde Personen sind hier im Regelfall nicht vorgesehen.

Für ausnahmsweise doch auftretende Besucherverkehre (z.B. Behörden, Auditoren etc.) werden pauschal zwei Stellplätze vorgesehen.

Weiterhin steht für die ebenfalls auf dem Grundstück vorhandenen Verwaltungsräume ein weiterer Stellplatz für Besucher zur Verfügung.

Abseits der Schichtwechselzeiten stehen weitere Stellplätze für Besucher zur Verfügung.

 

Entsprechend der vorstehenden Erläuterungen sind die pauschal vorgesehenen zwei Stellplätze für den Industriebetrieb ausreichend.

 

Nach Rücksprache mit dem Landratsamt Günzburg, wird von deren Seite und auch von Seiten der Verwaltung eine Abweichung befürwortet.

Dies soll in Form einer Stellungnahme an das Landratsamt Günzburg übermittelt werden.

 

Die Verwaltung bittet um Beratung und Beschlussfassung zur Abweichung von der gemeindlichen Stellplatzsatzung.


Beschluss:

Der Gemeinderat Bubesheim beschließt, dass zwei Stellplätze für das Bauvorhaben Am Tower 8, Areal Pro (Fl. Nr. 369/52) aufgrund der vorgelegten Begründung im Moment ausreichend sind, sollte es sich erweisen, dass in Zukunft die Stellplätze für Besucher nicht ausreichen, kann die Gemeinde weiter Besucherstellplätze nachfordern.