Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 4, Anwesend: 12, Befangen: 0

Aufgrund der vergangenen Landtags- und Bezirkswahlen wurde erneut bemerkt, dass die Plakatierungen innerhalb des Gemeindegebiets oftmals willkürlich und ohne Erlaubnis erfolgten. Auch außerhalb der Wahlkampagne werden im Ort viele Plakate zu Werbezwecken angebracht.

 

Damit die Plakatierungen in Bubesheim – sowohl zu Werbe- als auch zu Wahlzwecken – besser kontrolliert und reglementiert werden können, empfiehlt die Verwaltung eine Plakatierungsverordnung auszuarbeiten. Die Gemeinde kann im Rahmen des gemeindlichen Satzungsrechts nach Art. 28 LStVG eine solche Plakatierungsverordnung erlassen.

 

Ohne Verordnung besteht kein ausreichend gesetzlicher Rahmen, um Maßnahmen bei Verstößen gegen die Auflagen zu ergreifen. Außerdem würde eine Plakatierungsverordnung der Verwaltung helfen, einheitliche und gut fundierte Entscheidungen zu treffen.

 

Die Verwaltung schlägt dem Gemeinderat Bubesheim vor, hiermit eine Grundsatzentscheidung zur Ausarbeitung einer gemeindeeigenen Plakatierungsverordnung zu treffen.

 

Der Umfang und die genauen Inhalte werden zu einem späteren Zeitpunkt behandelt.

 

Nach kurzer Diskussion im Gremium über die Notwendigkeit einer Plakatierungsverordnung wurde über die Beschlussvorlage abgestimmt.


Beschluss:

Der Gemeinderat Bubesheim stimmt der Ausarbeitung einer Plakatierungsverordnung zu.