Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Anwesend: 12, Befangen: 1

Die 6. Änderung der Gebührenordnung für Feldgeschworene im Landkreis Günzburg ist zum 01.08.2023 in Kraft getreten und wurde im Amtsblatt des Landkreises Günzburg am 14.07.2023 veröffentlicht.

 

Die Feldgeschworene erhielten bisher 12,50 € je angefangene Stunde.

Nun bemisst sich der Stundensatz der Entgeltgruppe 3 Stufe 3 des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst.

Dies sind derzeit 15,69 € für jede volle und angefangene Stunde.

 

Die Kosten für die Fahrzeugbenutzung sind von der Gemeinde selbst festzusetzen.

Bisheriger Satz für jede Stunde ist derzeit 11,25 €.

Bei den gestiegenen Dieselpreisen und Anschaffungskosten ist dies nicht mehr zeitgemäß.

Lt. Auskunft des Maschinenrings wird für ein bis zu 60 PS Traktor ein Satz pro Stunde von 25,20 € inkl. Diesel veranschlagt.

Die Feldgeschworenen haben mit Schreiben vom 21.10.2022 einen Antrag auf Erhöhung gestellt. Hierin wird eine Fahrzeugpauschale von 40,00 € gefordert.

Der Einsatz des Traktors beinhaltet nur den Transport des Vermessungsmaterials zum Einsatzort in der Gemeinde oder Gemarkung.

 

Beschlussfassung ohne Gemeinderat Häußler wegen persönlicher Beteiligung.


Beschluss:

Die Fahrzeugpauschale wird auf 25,00 € festgesetzt.