a) Haushaltsreste:

 

 

Im Rahmen der Jahresrechnung ist über die Bildung von Haushaltseinnahmeresten und Haushaltsausgaberesten zu beschließen.

 

Für das Haushaltsjahr 2022 wurden keine Haushaltseinnahmereste und keine Haushaltsausgabenreste gebildet.

 

 

 

b) Jahresrechnung:

 

Nach Art. 40 Abs. 1 und Art. 26 Abs. 1 KommZG i.V. m. 102 Abs. 2 der Gemeindeordnung (GO) ist die Jahresrechnung nach deren Aufstellung dem Gemeinderat vorzulegen.

 

Die Eckdaten des Rechenschaftsberichtes lauten wie folgt:

 

 

VwHH

VmHH

Zuführung VwHH

Zuführung/Entnahme

Rücklage

HH-Plan

3.514.600 €

1.539.500 €

141.500 €

    142.500 €

Jahresrechnung

3.455.699 €

1.537.437 €

-322.382 €

    204.836 €

Differenz

 - 58.901 €

-  2.063 €

 

Der Einwohnerstand zum 31.12.2022 war bei 1.557 Einwohner.

 

Der Jahresrechnung ist gesamtheitlich ausgeglichen, die einzelnen Haushaltsüberschreitungen wurden im Rahmen der Deckungsringe ausgeglichen.

 

Nach Durchführung der örtlichen Prüfung und Aufklärung etwaiger Unstimmigkeiten hat die Gemeinschaftsversammlung alsbald, das Jahresergebnis festzustellen und über die Entlastung zu beschließen.

 

 

Der Gemeinderat Bubesheim nimmt Kenntnis von der Jahresrechnung 2022 und dem Rechenschaftsbericht 2022.

 

Die Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2022 wird dem Rechnungsprüfungsausschuss zur örtlichen Rechnungsprüfung vorgelegt.