Beschluss: einstimmig beschlossen

Die Verwaltung wurde vom Landratsamt Günzburg mit Schreiben vom 11.07.2023 auf fehlende Unterlagen zum Bauvorhaben K-14/2023 (Anbau Feuerwehrhaus Großkötz) aufmerksam gemacht.

Bei den fehlenden Unterlagen handelte es sich um eine Befreiung vom Bebauungsplan „Brühl und Günzteile“ bezüglich:

 

Baugrenzüberschreitung: Da bei der Aufstellung des Bebauungsplanes in 1982/83 der Standort des Feuerwehrgerätehauses mit seinem Platzbedarf an der jetzigen Stelle noch nicht absehbar war.

Die Baugrenzen wurden damals offensichtlich nach den vorgefunden Grundstücksgrößen und nicht aufgrund Ortsplanerischer Zielsetzungen festgelegt. Der Bebauungsplan wird dadurch in seinen Grundzügen der Planung nicht berührt.

 

Dachneigung: Denn die Mindestdachneigung bei Gebäuden für den Gemeinbedarf ist bei 12° bzw. 8° festgesetzt. Der Anbau wird mit einer Dachneigung von 7° ausgeführt.

 

Zudem fehlte die GRZ und GFZ Berechnung. Die Berechnung der GRZ und GFZ ist auf Grundlage der damals gültigen BauNVO zu berechnen. Da sich das Grundstück auf der Nutzungsschablone zum WA-Gebiet befindet sind die dortigen Festsetzungen einzuhalten.

 

Alle Unterlagen wurden von der Verwaltung beim Architekten des Bauvorhabens angefordert und liegen vor.


Beschluss:

Der Bau-, Umwelt- und Grundstücksausschuss erteilt die Befreiung zum Bauantrag Nr. K-14/2023, Gemarkung Großkötz. Der Baugrenzüberschreitung und der Dachneigung mit 7° wird zugestimmt.