Antrag Nr. K-17/2023, Gemarkung Großkötz (Robert-Bosch-Str. 10)

Neubau einer Lagerhalle und 4 Stellplätzen

 

Antrag auf Vorlage im Genehmigungsfreistellungsverfahren

 

Bauplanungsrecht:

Das Baugrundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes

„Gewerbegebiet an der GZ 4“

 

Bauordnungsrecht:

Größe und Ausmaß des Vorhabens überschreiten die Genehmigungsfreiheit gem. Art. 57 BayBO. Der Antrag ist daher ordnungsgemäß gestellt.

 

Erschließung:

Das Grundstück ist voll erschlossen.

 

Wasser-/ und Kanalanschluss:

Sowohl Wasser als auch Kanal wird an die vorhandenen Systeme angeschlossen.

 

Stellplatzsatzung:

Das Bauvorhaben löst nunmehr eine Stellplatzverpflichtung aus. Für dieses Vorhaben sind vier Kfz-Stellplätze herzustellen. Diese sind vor Baufertigstellung herzustellen. 

 

Abstandsflächensatzung:

Die Festsetzungen der Abstandsflächensatzung werden eingehalten.

 

Gemäß Art. 58 Abs. 1 BayBO ist die Errichtung einer baulichen Anlage genehmigungsfrei, wenn sie im Geltungsbereich eines Bebauungsplans liegt, sie den Festsetzungen des Bebauungsplans nicht widerspricht und die Erschließung gesichert ist.

 

Nach Prüfung der Unterlagen sind alle Festsetzungen des Bebauungsplanes eingehalten.

 

Die Bürgermeisterin der Gemeinde Kötz erklärt den Bauantrag mit der Nr. 17/2023, Gemarkung Großkötz am 05.07.2023 als Genehmigungsfreistellung in eigener Zuständigkeit.

 

 

Der Bau-, Umwelt- und Grundstücksausschuss nimmt Kenntnis.