Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0

Der Bauherr möchte auf dem Grundstück Fl.Nr. 354/2, Raiffeisenstraße 17b, Gemarkung Kleinkötz zwei Werbeschilder an der Rettungswache anbringen.

 

Das Grundstück liegt im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Kleinkötz West“ und ist nach §33 BauGB zu beurteilen.

 

Die Stellplatzsatzung der Gemeinde Kötz löst hier keine weiteren Verpflichtungen aus.

 

Die Abstandsflächensatzung wurde angewandt.

 

Die Gemeinde hat über das gemeindliche Einvernehmen zu entscheiden. Versagungsgründe, die sich aus dem §§ 31,33 – 35 BauGB ergeben, liegen nicht vor.

 


Beschluss:

Der Bau-, Umwelt- und Grundstücksausschuss Kötz erteilt dem Bauantrag Nr. K-15/2023 das gemeindliche Einvernehmen.