Beschluss: einstimmig beschlossen

Der Gemeinderat der Gemeinde Kammeltal hat in der Sitzung am 23.05.2023 den Entwurf des Bebauungsplanes, Fassung vom 23.05.2023, gebilligt und die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.

 

Der räumliche Geltungsbereich der Bebauungsplanänderung umfasst im wesentlichen die nördliche Hälfte des rechtswirksamen Bebauungsplanes „Hammerstetten Süd, Teil A“ mit der darin enthaltenen Mischgebietsfläche MI 2 mit zugehöriger anteiliger Ausgleichsfläche.

 

Folgende Flurnummern sind von der Bebauungsplanänderung betroffen:

 

Gemarkung Hammerstetten:

-       Flurnummern 169, 169/1, 169/2, 169/3 und Fl. Nr. 170 (Teilfläche)

 

Die in den Änderungsbereich fallende anteilige Ausgleichsfläche wird durch die neu anzulegende Ausgleichsfläche in der Gemarkung Rettenbach ersetzt.

 

Die Gemeinde Kötz wird gemäß § 4 Abs. 2 BauGB am Verfahren als Behörde und sonstige Träger öffentlicher Belange beteiligt und gebeten, eine Stellungnahme zur Planung abzugeben.


Beschluss:

Der Bau-, Umwelt- und Grundstücksausschuss Kötz nimmt die 1. Änderung des Bebauungsplanes „Hammerstetten Süd, Teil A“ der Gemeinde Kammeltal zur Kenntnis. Einwände und Anregungen werden nicht erhoben.