Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 1

Die Verbandsversammlung des Regionalverband hat in ihrer Sitzung am 09.12.2022 beschlossen, die Fortschreibung des Kapitels Windkraft im Regionalplaneinzuleiten, um den notwendigen Ausbau der Windkraft in der Region zu beschleunigen. Nach den neuesten rechtlichen Vorgaben gilt für Regionalpläne in Bayern, dass mindestens 1,8% Flächenbeitragswerte als Vorranggebiete für Windenergie ausgewiesen werden muss.

 

Mit der Fortschreibung werden Vorranggebiete ausgewiesen. Durch die Ausweisung als Vorranggebiet, wird die Fläche für die Windkraft gesichert, vor Inanspruchnahmen durch andere Nutzungen. Das bedeutet:

  • Vorranggebiete sind verbindliche Vorgaben, Bauleitpläne müssen ggfs.  angepasst werden
  • Andere Vorhaben, auch privilegierte, welche die Nutzung der Windenergie einschränken könnten, sind regelmäßig hier nicht zulässig.
  • Immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren sind auch in Vorranggebieten weiterhin erforderlich (Prüfung Lärm, Schattenwurf, Techn. Gutachten (Standsicherheit), Artenschutzgutachten, Rückbauverpflichtung….)

 

Die informelle Anhörung vorab basiert auf einer Suchraumkarte. Diese Suchraumflächen stellen lediglich die Kulisse zur Suche zukünftiger Vorranggebiete dar. Die Suchraumkulisse beinhaltet deshalb deutlich mehr Flächen als am Ende im Regionalplan festgelegt werden. Die Gemeinden werden über das informelle Anhörungsverfahren gebeten, Anregungen und Hinweise konkret auf einzelne oder Teile der Suchraumflächen abzugeben bzw. Belange oder lokale Vorstellungen zu nennen.

 

Die Unterlagen stehen unter dem link:

https://www.rvdi.de/regionalplan/teilfortschreibungen/teilfortschreibung-windkraft-laufend

zur Verfügung.

 

 

Der Vorsitzende erklärte, dass Bubesheim denkbare Flächen bis zum 17.7.2023 an den Regionalverband Donau-Iller eine Rückmeldung geben soll. Die GR äußerten unterschiedlichste Bedenken und kamen nach umfassender Diskussion zum Beschluss.


Beschluss:

Die Gemeinde Bubesheim nahm von der vorgelegten Suchraumkulisse zur Fortschreibung der Windenergie Kenntnis.

Es besteht bedingt Einverständnis für den Fall, dass auf der angrenzenden Leipheimer Flur oder im Staatsforst Flächen herangezogen werden, oder die vorgesehene Fläche auf Bubesheimer Gemeindegebiet zum Erreichen der gesetzten Zielvorgabe dringend erforderlich ist.