Beschluss: einstimmig beschlossen

Die Verbandsversammlung des Regionalverband hat in ihrer Sitzung am 09.12.2022 beschlossen, die Fortschreibung des Kapitels Windkraft im Regionalplaneinzuleiten, um den notwendigen Ausbau der Windkraft in der Region zu beschleunigen. Nach den neuersten rechtlichen Vorgaben gilt für Regionalpläne in Bayern, dass mindestens 1,8% Flächenbeitragswerte als Vorranggebiete für Windenergie ausgewiesen werden muss.

 

Mit der Fortschreibung werden Vorranggebiete ausgewiesen. Durch die Ausweisung als Vorranggebiet, wird die Fläche zur gesichert, vor Inanspruchnahmen durch andere Nutzungen. Das bedeutet:

  • Vorranggebiete sind verbindliche Vorgaben, Bauleitpläne müssen ggfs.  angepasst werden
  • Andre Vorhaben, auch privilegierte, welche die Nutzung der Windenergie einschränken könnten, sind regelmäßig hier nicht zulässig.
  • Immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren sind auch in Vorranggebieten weiterhin erforderlich (Prüfung Lärm, Schattenwurf, Techn. Gutachten (Standsicherheit), Artenschutzgutachten, Rückbauverpflichtung)

 

Die informelle Anhörung vorab basiert auf einer Suchraumkarte. Diese Suchraumflächen stellen lediglich die Kulisse zur Suche zukünftiger Vorranggebiete dar. Die Suchraumkulisse beinhaltet deshalb deutlich mehr Flächen als am Ende im Regionalplan festgelegt werden. Die Gemeinden werden über das informelle Anhörungsverfahren gebeten, Anregungen und Hinweise konkret auf einzelne oder Teile der Suchraumflächen abzugeben bzw. Belange oder lokale Vorstellungen zu nennen.

 

Die Unterlagen stehen unter dem link:

https://www.rvdi.de/regionalplan/teilfortschreibungen/teilfortschreibung-windkraft-laufend

zur Verfügung.

 

Nach kurzer Diskussion kam das Gremium überein, dass die gemeindlichen Maßnahmen Umfahrung B16 Ichenhausen-Kötz und die Flächen zum vorbeugenden Hochwasserschutz im Gemeindeteil Großkötz und Autenried an den Regionalverband gemeldet werden. Als Vorranggebiet könnte sich das Gremium das Gebiet südlich von Großkötz Richtung Rieden vorstellen. Dies soll ebenfalls dem Regionalverband gemeldet werden.


Beschluss:

Die Gemeinde Kötz nimmt von der vorgelegten Suchraumkulisse zur Fortschreibung der Windenergie Kenntnis und bittet um Berücksichtigung folgender gemeindlicher Baumaßnahmen:

  • Umfahrung B16 Ichenhausen – Kötz
  • Flächen zur Umsetzung zum vorbeugenden Hochwasserschutz im Gemeindeteil Großkötz und Autenried

Die Fläche südlich von Großkötz in Richtung Rieden (ab gestrichelter Linie) soll als Vorrangfläche dem Regionalverband gemeldet werden.